Veranstaltung: | Deli |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 01.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.09.2024, 16:19 |
A13: Geschäftsordnung der Bundesdelegiertenversammlung der NAJU (Naturschutzjugend im NABU)
Antragstext
(1) Die Bundesdelegiertenversammlung tagt in öffentlicher Sitzung. Auf Antrag
können per Mehrheitsbeschluss nicht stimmberechtigte Personen von der Sitzung
ausgeschlossen werden. Zu Beginn jeder Bundesdelegiertenversammlung werden den
Delegierten die wichtigsten Regeln, die sich aus der Satzung und dieser
Geschäftsordnung ergeben, erläutert.
(1) Während der gesamten Bundesdelegiertenversammlung ist ein Protokoll zu
führen. Es ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Dabei ist die Möglichkeit
gegeben, bestimmte Beiträge im Protokoll festhalten zu lassen. Außerdem soll die
Sitzungsleitung jeweils die wichtigsten Ergebnisse am Ende einer Diskussion
zusammenfassen.
(1) Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste. Auf der ersten Liste sollen
FLINTA*-Personen aufgeführt werden, also Frauen, Lesben, inter, nichtbinäre,
trans und agender Personen sowie alle Personen, die sich nicht als cis, endo,
männliche Personen identifizieren. Diese Liste wird im Sitzungsgebrauch als
"orange Liste" bezeichnet. Auf der zweiten Liste sollen cis, endo, männliche
Personen aufgeführt werden sowie TIN*-Personen (trans, inter und nichtbinäre
Personen), die sich hier zuordnen wollen. Diese Liste wird im Sitzungsgebrauch
als "grüne Liste" bezeichnet. Personen beider Redelisten werden abwechselnd
aufgerufen. Wenn sich auf einer der Redelisten keine Redebeiträge mehr befinden,
so werden die Redebeiträge der anderen Liste abgearbeitet, solange bis es
entweder wieder Beiträge der anderen Gruppe gibt oder die Redeliste beendet ist.
(2) Die Sitzungsleitung wirkt darauf hin, dass sich Personen aller Geschlechter
an der Sitzung beteiligen. Das Geschlecht einer Person kann nicht gelesen
werden. Daher müssen sich die Teilnehmenden der Bundesdelegiertenversammlung
selbst der passenden Redeliste zuordnen. Es ist ein vertrauensvoller Rahmen zu
schaffen, in dem die Teilnehmenden der Sitzungsleitung mitteilen können, welcher
Liste sie sich zuordnen.
(1) Aus den Mitgliedern der Bundesdelegiertenversammlung werden zu Beginn der
Tagesordnung zwei Vertrauenspersonen gewählt. Diese werden von der
Bundesdelegiertenversammlung en bloc gewählt und stehen allen Delegierten zur
Verfügung. Bei Anzeichen für ausbleibende Gleichberechtigung, bei Ausübung des
Rederechts oder ansonsten im Verlauf der Bundesdelegiertenversammlung wirken sie
auf die Sitzungsleitung ein.
(2) Diese Personen können offen oder im Vertrauen angesprochen werden. Die
Sitzungsleitung wird verpflichtet Gegenmaßnahmen einzuleiten. Möglichkeiten sind
etwa eine vorübergehende paritätische Redeliste, Debatten zur Lösung des
grundlegenden Problems oder eine frei, von der Bundesdelegiertenversammlung zu
beschließende Lösung.
Begründung
Die beiden Änderungen sind fett und unterstrichen gekennzeichnet, siehe Unterlagen.
§ 2 Einberufung muss nach der Änderung der Satzung mit der Aufnahme der Direktmitglieder-Delegierten geändert werden, da diese auch zur Deli einzuladen sind. Außerdem musste das Einladungsprozedere verändert werden und die gewählten Delegierten direkt vom Bundesverband eingeladen werden. Dazu trägt diese Änderung auch bei.
§ 7 Wahl der Sitzungsleitung soll geändert werden, damit auch mehr als zwei Personen die Sitzungsleitung übernehmen können.
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