Antrag: | NAJU-Grundsatzprogramm | Kapitel Natur- und Umweltschutz | Abschnitt Hochgebirge Alpen |
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Antragsteller*in: | Jorre Hasler |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.09.2025, 10:49 |
Ä6 zu A13: NAJU-Grundsatzprogramm | Kapitel Natur- und Umweltschutz | Abschnitt Hochgebirge Alpen
Antragstext
Von Zeile 19 bis 23 löschen:
zusehends und unwiederbringlich verloren oder werden wesentlich beeinträchtigt [3, 4, 5, 6]. Zwar sind deutschlandweit, wie auch alpenweit, immerhin knapp 30 % der Fläche unter gesetzlichen Schutz gestellt, dennoch bilden diese keinen uneingeschränkt sicheren Rückzugsort für die Natur, da auch hier menschliche Aktivitäten stattfinden und nicht effektiv reguliert sind [7, 8].
Die Alpen sind neben dem Wattenmeer der größte zusammenhängende Naturraum
Europas, der verhältnismäßig unzerschnitten und gering beeinflusst ist. Obwohl
sie nur 2 % der Fläche des Kontinents bedecken, beherbergen sie rund 40 % der
Pflanzen- und Tierarten Europas [1]. Die vielen verschiedenen natürlichen
Ökosysteme sowie Landnutzungssysteme im Alpenraum erbringen zahlreiche wertvolle
Ökosystemleistungen, aus denen die Gesellschaft allgemein und wirtschaftliche
Sektoren großen Nutzen ziehen – nicht nur im Alpenraum und dessen Vorland,
sondern weit darüber hinaus [2]. Darunter zählen die Regulierung von Klima und
Wasserhaushalt sowie die Bereitstellung von ästhetisch reizvollen Natur- und
Kulturlandschaften, die einzigartige Naturerlebnisse ermöglichen und von hohem
Wert für menschliche Gesundheit, Wohlbefinden, Erholungs- und Freizeitnutzung.
Dieser hohen Bedeutung der Alpen stehen vielfältige, durch menschliche
Aktivitäten bedingte, Nutzungsansprüche, Belastungen und Bedrohungen gegenüber.
Durch ungezügelten Verbrauch natürlicher Ressourcen und die kontinuierliche
Ausweitung der Infrastruktur für Siedlungen, Gewerbe, Tourismus,
Energieproduktion und -transport, sowie durch stellenweise maßlose Übernutzung
für Tourismus, Freizeit und Sport und nicht zuletzt durch den menschengemachten
Klimawandel gehen naturbelassene Landschafts- und Naturräume in den Alpen
zusehends und unwiederbringlich verloren oder werden wesentlich beeinträchtigt
[3, 4, 5, 6]. Zwar sind deutschlandweit, wie auch alpenweit, immerhin knapp 30 %
der Fläche unter gesetzlichen Schutz gestellt, dennoch bilden diese keinen
uneingeschränkt sicheren Rückzugsort für die Natur, da auch hier menschliche
Aktivitäten stattfinden und nicht effektiv reguliert sind [7, 8].
NAJU-Kernforderungen:
1. Schutzgebietskulisse: Eine konsequente und kompromisslose Erhaltung und
Erweiterung der Schutzgebietskulisse und Gewährleistung einer hohen
Schutzqualität
- Bestehende gesetzliche Instrumente zum Schutz der Alpen sind ausnahmslos zu
beachten und zu erhalten. Die Ziele der Alpenkonvention sowie die ihrer
Durchführungsprotokolle und Erklärungen sind vollständig in nationale Pläne und
Programme zu übernehmen und darin zu konkretisieren.
- Die Lücken in der bestehenden Schutzgebietskulisse sind mit der Sicherung und
Unterschutzstellung weiterer naturschutzfachlich wertvoller Gebiete zu
schließen, u. a. mit den Kernlebensräumen störungsempfindlicher Tierarten und
für den Biotopverbund geeigneten Flächen.
- Dem stark gestiegenen und weiter steigenden Nutzungsdruck für Freizeit, Sport
und Erholung (an Land, auf Gewässern und in der Luft) muss mit
zielgruppengerechten Sensibilisierungs- und Lenkungskonzepten bzw.
Nutzungsvereinbarungen sowie personellem Ausbau, Entfristung und Verstärkung der
Schutzgebietsbetreuung begegnet werden.
2. Raumplanung: Eine konsequente Berücksichtigung von Naturschutzinteressen bei
der alpinen Raumplanung, insbesondere hinsichtlich der Infrastruktur zur
Energieerzeugung und zum Schutz vor Naturgefahren
− Die alpine Raumplanung muss einem Gesamtkonzept basierend auf
wissenschaftlichen, objektiven Grundsätzen folgen. Dabei müssen
Naturschutzinteressen an erster Stelle berücksichtigt werden und sind im Rahmen
von Abwägungen hoch zu gewichten.
− Der Flächenverbrauch ist sowohl auf lokaler als auch auf regionaler Ebene
durch rechtlich verankerte, quantitative Vorgaben zu begrenzen und die Umsetzung
flächensparender Ansätze durch Anreize bzw. bessere rechtliche Rahmenbedingungen
zu fördern.
− Die letzten verbliebenen Abschnitte von alpinen Wildflüssen sind unbedingt zu
erhalten und vor Beeinträchtigungen durch Wasserkraftwerke und Ausleitungen für
sonstige Zwecke zu bewahren.
3. Belastungen durch Tourismus, Sport und Freizeit verringern, Eingriffe für
deren Infrastruktur verhindern
− Der klimabedingte Anstieg der Schneefallgrenze und die verminderte
Schneesicherheit dürfen nicht dazu führen, dass weitere Gletscher und noch
unberührte Landschaftskammern als neue Wintersportgebiete erschlossen und für
den Tourismus intensiv genutzt werden.
− Förderprogramme für Gemeinden und Regionen sind überwiegend anhand von
Kriterien für, vor allem im ökologischen Sinne, nachhaltigen und sanften
Tourismus umzugestalten, dabei sind insbesondere umweltschädliche Subventionen
für, z. B. für Skilifte und die Pisten-Beschneiung einzustellen.
4. Mobilitätswende: Belastungen durch motorisierten Individualverkehr und
Gütertransport im Rahmen einer konsequenten Verkehrswende verringern und ÖV-
Angebot ausbauen
Um den Trend der zunehmenden Belastung durch den motorisierten Individualverkehr
und Gütertransport in den Alpen zu stoppen und besser noch umzukehren, ist eine
konsequente Mobilitätswende dringend erforderlich. Infrastruktur,
Transportangebot und -kapazität des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs
im Alpenraum sind zu verbessern und entsprechend den Mobilitätsbedürfnissen von
ansässiger Bevölkerung und von Gästen auszubauen. Insbesondere für junge
Menschen sind attraktive grenz- / verbundübergreifende Ticket-Angebote zu
schaffen.
5. Strategie für klimaneutrale und klimaresiliente Alpen konkretisieren und
umsetzen
Zur Erreichung der rechtlich verbindlichen Emissionsreduktionsziele bis 2050
sind in allen Sektoren des Alpenraums Maßnahmen zur Energieeinsparung und
Transformation hin zur Klimaneutralität nötig, wobei diese jedoch nicht gegen
Ziele des Naturschutzes ausgespielt werden dürfen und somit gute Abstimmung und
eine sorgfältige Abwägung von Zielkonflikten erforderlich sind. Zudem sind in
allen Sektoren die Risiken und Folgen des Klimawandels bei langfristigen
Entscheidungen mitzuberücksichtigen.
Zitierte Quellen:
[1] Generaldirektion Umwelt der Europäische Kommission (2010): Natura 2000 in
der alpinen Region. Herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 16 S. URL:
https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/9a738f76- c937-478d-
b720-1562a53385e4 [letzter Aufruf am 17.08.2025].
[2] Marzelli, S., Riedel, M., Savaşçı, G., Neumann, C. & Szücs, L. (2018):
Ökosystemleistungen – Ein Konzept für den Alpenraum. Studie im Rahmen des
INTERREG-Projekts „Alpine Space – AlpES“. München, 51 S. URL:
https://www.alpine-space.eu/wp-
content/uploads/2022/09/Alpine_ecosystem_services_concept.zip [letzter Aufruf am
17.08.2025].
[3] Wessely, H. & Güthler, A. (2015): Alpenpolitik in Deutschland – Anspruch und
Realität. Im Auftrag des Bundes Naturschutz in Bayern e.V., Nürnberg. Bund
Naturschutz Forschung, Heft 8, 151 S. URL: https://www.bund-
naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Themen/Alpen/BN_For
schung_Alpenpolitik_in_Deutschland.pdf [letzter Aufruf am 17.08.2025].
[4] Ringler, A. (2017): Skigebiete der Alpen: landschaftsökologische Bilanz,
Perspektiven für die Renaturierung. Jahrbuch des Vereins zum Schutz der Bergwelt
(81/82): 29 – 130.
[5] Paul, I. (Hrsg., 2004): Freizeitaktivitäten im Lebensraum der Alpentiere –
Konfliktbereiche zwischen Mensch und Tier. Mit einem Ratgeber für die Praxis.
Haupt, Bern, 516 S.
[6] Spehn, E. & Körner, C. (2017): Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur
in den Alpen. Natur und Landschaft (9/10): 407 – 411.
[7] Broggi, M., Jungmeier, M., Plassmann, G., Solar, M. & Scherfose, V. (2017):
Die Schutzgebiete im Alpenbogen und ihre Lücken. Natur und Landschaft 92 (9/10):
432 – 439.
[8] Stadler, K. (1996): Naturschutz und Erholung – Rechtsprobleme im
Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Erholung unter besonderer
Berücksichtigung der bayerischen Rechtslage. Schriften zum Umweltrecht (72): 1 –
378 S. Duncker & Humblot, Berlin.
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zusehends und unwiederbringlich verloren oder werden wesentlich beeinträchtigt [3, 4, 5, 6]. Zwar sind deutschlandweit, wie auch alpenweit, immerhin knapp 30 % der Fläche unter gesetzlichen Schutz gestellt, dennoch bilden diese keinen uneingeschränkt sicheren Rückzugsort für die Natur, da auch hier menschliche Aktivitäten stattfinden und nicht effektiv reguliert sind [7, 8].
Die Alpen sind neben dem Wattenmeer der größte zusammenhängende Naturraum
Europas, der verhältnismäßig unzerschnitten und gering beeinflusst ist. Obwohl
sie nur 2 % der Fläche des Kontinents bedecken, beherbergen sie rund 40 % der
Pflanzen- und Tierarten Europas [1]. Die vielen verschiedenen natürlichen
Ökosysteme sowie Landnutzungssysteme im Alpenraum erbringen zahlreiche wertvolle
Ökosystemleistungen, aus denen die Gesellschaft allgemein und wirtschaftliche
Sektoren großen Nutzen ziehen – nicht nur im Alpenraum und dessen Vorland,
sondern weit darüber hinaus [2]. Darunter zählen die Regulierung von Klima und
Wasserhaushalt sowie die Bereitstellung von ästhetisch reizvollen Natur- und
Kulturlandschaften, die einzigartige Naturerlebnisse ermöglichen und von hohem
Wert für menschliche Gesundheit, Wohlbefinden, Erholungs- und Freizeitnutzung.
Dieser hohen Bedeutung der Alpen stehen vielfältige, durch menschliche
Aktivitäten bedingte, Nutzungsansprüche, Belastungen und Bedrohungen gegenüber.
Durch ungezügelten Verbrauch natürlicher Ressourcen und die kontinuierliche
Ausweitung der Infrastruktur für Siedlungen, Gewerbe, Tourismus,
Energieproduktion und -transport, sowie durch stellenweise maßlose Übernutzung
für Tourismus, Freizeit und Sport und nicht zuletzt durch den menschengemachten
Klimawandel gehen naturbelassene Landschafts- und Naturräume in den Alpen
zusehends und unwiederbringlich verloren oder werden wesentlich beeinträchtigt
[3, 4, 5, 6]. Zwar sind deutschlandweit, wie auch alpenweit, immerhin knapp 30 %
der Fläche unter gesetzlichen Schutz gestellt, dennoch bilden diese keinen
uneingeschränkt sicheren Rückzugsort für die Natur, da auch hier menschliche
Aktivitäten stattfinden und nicht effektiv reguliert sind [7, 8].
NAJU-Kernforderungen:
1. Schutzgebietskulisse: Eine konsequente und kompromisslose Erhaltung und
Erweiterung der Schutzgebietskulisse und Gewährleistung einer hohen
Schutzqualität
- Bestehende gesetzliche Instrumente zum Schutz der Alpen sind ausnahmslos zu
beachten und zu erhalten. Die Ziele der Alpenkonvention sowie die ihrer
Durchführungsprotokolle und Erklärungen sind vollständig in nationale Pläne und
Programme zu übernehmen und darin zu konkretisieren.
- Die Lücken in der bestehenden Schutzgebietskulisse sind mit der Sicherung und
Unterschutzstellung weiterer naturschutzfachlich wertvoller Gebiete zu
schließen, u. a. mit den Kernlebensräumen störungsempfindlicher Tierarten und
für den Biotopverbund geeigneten Flächen.
- Dem stark gestiegenen und weiter steigenden Nutzungsdruck für Freizeit, Sport
und Erholung (an Land, auf Gewässern und in der Luft) muss mit
zielgruppengerechten Sensibilisierungs- und Lenkungskonzepten bzw.
Nutzungsvereinbarungen sowie personellem Ausbau, Entfristung und Verstärkung der
Schutzgebietsbetreuung begegnet werden.
2. Raumplanung: Eine konsequente Berücksichtigung von Naturschutzinteressen bei
der alpinen Raumplanung, insbesondere hinsichtlich der Infrastruktur zur
Energieerzeugung und zum Schutz vor Naturgefahren
− Die alpine Raumplanung muss einem Gesamtkonzept basierend auf
wissenschaftlichen, objektiven Grundsätzen folgen. Dabei müssen
Naturschutzinteressen an erster Stelle berücksichtigt werden und sind im Rahmen
von Abwägungen hoch zu gewichten.
− Der Flächenverbrauch ist sowohl auf lokaler als auch auf regionaler Ebene
durch rechtlich verankerte, quantitative Vorgaben zu begrenzen und die Umsetzung
flächensparender Ansätze durch Anreize bzw. bessere rechtliche Rahmenbedingungen
zu fördern.
− Die letzten verbliebenen Abschnitte von alpinen Wildflüssen sind unbedingt zu
erhalten und vor Beeinträchtigungen durch Wasserkraftwerke und Ausleitungen für
sonstige Zwecke zu bewahren.
3. Belastungen durch Tourismus, Sport und Freizeit verringern, Eingriffe für
deren Infrastruktur verhindern
− Der klimabedingte Anstieg der Schneefallgrenze und die verminderte
Schneesicherheit dürfen nicht dazu führen, dass weitere Gletscher und noch
unberührte Landschaftskammern als neue Wintersportgebiete erschlossen und für
den Tourismus intensiv genutzt werden.
− Förderprogramme für Gemeinden und Regionen sind überwiegend anhand von
Kriterien für, vor allem im ökologischen Sinne, nachhaltigen und sanften
Tourismus umzugestalten, dabei sind insbesondere umweltschädliche Subventionen
für, z. B. für Skilifte und die Pisten-Beschneiung einzustellen.
4. Mobilitätswende: Belastungen durch motorisierten Individualverkehr und
Gütertransport im Rahmen einer konsequenten Verkehrswende verringern und ÖV-
Angebot ausbauen
Um den Trend der zunehmenden Belastung durch den motorisierten Individualverkehr
und Gütertransport in den Alpen zu stoppen und besser noch umzukehren, ist eine
konsequente Mobilitätswende dringend erforderlich. Infrastruktur,
Transportangebot und -kapazität des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs
im Alpenraum sind zu verbessern und entsprechend den Mobilitätsbedürfnissen von
ansässiger Bevölkerung und von Gästen auszubauen. Insbesondere für junge
Menschen sind attraktive grenz- / verbundübergreifende Ticket-Angebote zu
schaffen.
5. Strategie für klimaneutrale und klimaresiliente Alpen konkretisieren und
umsetzen
Zur Erreichung der rechtlich verbindlichen Emissionsreduktionsziele bis 2050
sind in allen Sektoren des Alpenraums Maßnahmen zur Energieeinsparung und
Transformation hin zur Klimaneutralität nötig, wobei diese jedoch nicht gegen
Ziele des Naturschutzes ausgespielt werden dürfen und somit gute Abstimmung und
eine sorgfältige Abwägung von Zielkonflikten erforderlich sind. Zudem sind in
allen Sektoren die Risiken und Folgen des Klimawandels bei langfristigen
Entscheidungen mitzuberücksichtigen.
Zitierte Quellen:
[1] Generaldirektion Umwelt der Europäische Kommission (2010): Natura 2000 in
der alpinen Region. Herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der
Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 16 S. URL:
https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/9a738f76- c937-478d-
b720-1562a53385e4 [letzter Aufruf am 17.08.2025].
[2] Marzelli, S., Riedel, M., Savaşçı, G., Neumann, C. & Szücs, L. (2018):
Ökosystemleistungen – Ein Konzept für den Alpenraum. Studie im Rahmen des
INTERREG-Projekts „Alpine Space – AlpES“. München, 51 S. URL:
https://www.alpine-space.eu/wp-
content/uploads/2022/09/Alpine_ecosystem_services_concept.zip [letzter Aufruf am
17.08.2025].
[3] Wessely, H. & Güthler, A. (2015): Alpenpolitik in Deutschland – Anspruch und
Realität. Im Auftrag des Bundes Naturschutz in Bayern e.V., Nürnberg. Bund
Naturschutz Forschung, Heft 8, 151 S. URL: https://www.bund-
naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Themen/Alpen/BN_For
schung_Alpenpolitik_in_Deutschland.pdf [letzter Aufruf am 17.08.2025].
[4] Ringler, A. (2017): Skigebiete der Alpen: landschaftsökologische Bilanz,
Perspektiven für die Renaturierung. Jahrbuch des Vereins zum Schutz der Bergwelt
(81/82): 29 – 130.
[5] Paul, I. (Hrsg., 2004): Freizeitaktivitäten im Lebensraum der Alpentiere –
Konfliktbereiche zwischen Mensch und Tier. Mit einem Ratgeber für die Praxis.
Haupt, Bern, 516 S.
[6] Spehn, E. & Körner, C. (2017): Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur
in den Alpen. Natur und Landschaft (9/10): 407 – 411.
[7] Broggi, M., Jungmeier, M., Plassmann, G., Solar, M. & Scherfose, V. (2017):
Die Schutzgebiete im Alpenbogen und ihre Lücken. Natur und Landschaft 92 (9/10):
432 – 439.
[8] Stadler, K. (1996): Naturschutz und Erholung – Rechtsprobleme im
Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Erholung unter besonderer
Berücksichtigung der bayerischen Rechtslage. Schriften zum Umweltrecht (72): 1 –
378 S. Duncker & Humblot, Berlin.
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