Änderungen von A10 zu A10
Ursprüngliche Version: | A10 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.08.2025, 13:41 |
Neue Version: | A10 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 20.09.2025, 18:01 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 7 bis 16:
Pflanzenarten und noch viel mehr Tierarten sind sogar (sub)endemisch, d. h. sie kommen (fast) ausschließlich in den Alpen vor [2]. Zudem stellen die Alpen für eine Reihe von ursprünglich auch in tieferen Lagen verbreiteten Tierarten (z. B. Raufußhühner und Spechte, v. a. aber Arten mit großen Raumansprüchen wie Große Beutegreifer und große Greifvögel) ein wichtiges Rückzugsgebiet dar [1, 3]. Obwohl die Alpen das am besten erforschte Gebirge der Erde sind, zeigen Neuentdeckungen von Organismen in jüngerer Zeit, dass das Arteninventar noch nicht vollständig bekannt ist, und unterstreichen die europaweite Bedeutung der Alpen für die biologische Vielfalt [4]., was die europaweite Bedeutung der Alpen für die biologische Vielfalt unterstreicht [4]. Rund ein Drittel des deutschen Anteils der Alpen steht in Form von sogenannten Natura-2000-Gebieten[1] unter
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Die vielen verschiedenen natürlichen Ökosystemen sowie Landnutzungssysteme im Alpenraum erbringen zahlreiche wertvolle Ökosystemleistungen, darunter die
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1.3. Durch den bisherigen und weiter stattfindendenfortwährenden Strukturwandel in der Landwirtschaft kommt es zum Rückzug der Grünlandnutzung in alpinen „Ungunstlagen“ (ertragsarme, steile und / oder hoch gelegene Standorte), während die Nutzung in alpinen „Gunstlagen“ (ertragreiche Standorte) tendenziell intensiviert wird [9]. Beides führt zum Verlust naturschutzfachlich wertvoller Offenland-Lebensräume der offenen Kulturlandschaft und ihrer daran gebundenen Flora und Fauna. Daher kommt der finanziellen Förderung der BerglandwirtschaftAlmbewirtschaftung nach naturschutzfachlichen Kriterien, insbesondere der Almbewirtschaftung, inklusive aktiver Behirtung und Weideführung, eine wichtige Bedeutung zu [vgl. 4 und 29: Protokolle
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Querungsbauwerke und andere Barrieren der Gewässerdurchgängigkeit, die keinen Zweck mehr erfüllen, sind rückzubauen. Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 10 MW, deren Konzession[3] ausläuft, sollten ebenfalls großenteils zurückgebaut werden und nur noch in abgelegenen Lagen zur Deckung des lokalen Energiebedarfs verbleiben, wo sonst kein Netzanschluss oder auf keine andere Art Energieerzeugung möglich ist [vgl. 44, 45].rückzubauen [vgl. 44, 45].
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3.3. Die Alpen sind ein sensibler Natur- und Kulturraum, der durch Sportgroßveranstaltungen wie die Olympischen Winterspiele mit ihren hohen Anforderungen an Verkehrsinfrastruktur, Sportanlagen sowie Transport- und Beherbergungskapazität und den damit verbundenen gigantischen Eingriffen in Landschaft und natürliche Ressourcen erheblichen Schaden nehmen würde [vgl. 11, 47, 48]. Gemeinden und Regionen der Alpen sollten daher darauf verzichten, sich zukünftig für Olympische Winterspiele zu bewerben.
Von Zeile 307 bis 308:
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