| Veranstaltung: | Deli |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Fabian Adam |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.08.2026, 13:09 |
A5: Grundsatzprogramm: Digitale Teilhabe ist ein Kinder- und Jugendrecht
Antragstext
Umso wichtiger ist es, dass junge Menschen in digitalen Räumen geschützt werden.
Gleichzeitig darf dieser Schutz nicht dazu führen, dass ihnen der Zugang
pauschal verwehrt wird. Ein Ausschluss aus digitalen Räumen würde ihre
gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitgestaltung erheblich begrenzen.
Digitale Teilhabe ist daher als grundlegendes Recht von Kindern und Jugendlichen
zu verstehen und entsprechend zu gewährleisten. Der Deutsche Ethikrat spricht
sich klar gegen ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien
aus. Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Angeboten auf, die für
Kommunikation, Information und gesellschaftliche Teilhabe eine wichtige Rolle
spielen. Statt pauschaler Verbote braucht es daher einen Ausgleich zwischen dem
Schutz junger Menschen und ihren Rechten auf digitale Teilhabe, Befähigung und
Mitbestimmung. [1]
Verbindliche Regulierung digitaler Plattformen, die Schutz konsequent im Design
verankert. Dazu gehören effektive Jugendschutzmechanismen sowie leicht
zugängliche, transparente und wirksame Melde- und Beschwerdestrukturen gegen
Hass und (sexualisierte) Gewalt. Ein nationaler Alleingang bei der Regulierung
ist nicht ausreichend. Stattdessen braucht es eine gemeinsame europäische
Lösung.
[1] Deutscher Ethikrat (2026): Kein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder
und Jugendliche – Ethikrat empfiehlt risikobasiertes Schutzkonzept,
Pressemitteilung vom 11.06.2026, abrufbar unter:
https://www.ethikrat.org/presse/mitteilungen/kein-pauschales-social-media-
verbot/ (Zugriff: 23.07.2026).

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