| Veranstaltung: | Deli |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 20.09.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Grundsatzprogramm: Digitale Teilhabe ist ein Kinder- und Jugendrecht
Beschlusstext
Politische Bildung und Teilhabe junger Menschen
Digitale Teilhabe ist ein Kinder- und Jugendrecht
Digitale Räume sind für junge Menschen fester Bestandteil ihrer Lebensrealität
und zugleich Teil der demokratischen Öffentlichkeit. Sie sind Orte des
Austauschs, des Lernens, der politischen Meinungsbildung und des
gesellschaftlichen Engagements.
Umso wichtiger ist es, dass junge Menschen in digitalen Räumen geschützt werden.
Gleichzeitig darf dieser Schutz nicht dazu führen, dass ihnen der Zugang
pauschal verwehrt wird. Ein Ausschluss aus digitalen Räumen würde ihre
gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitgestaltung erheblich begrenzen.
Digitale Teilhabe ist daher als grundlegendes Recht von Kindern und Jugendlichen
zu verstehen und entsprechend zu gewährleisten. Der Deutsche Ethikrat spricht
sich klar gegen ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien
aus. Die NAJU teilt diese Einschätzung und lehnt ein gesetzliches Mindestalter
zur Nutzung sozialer Medien ebenfalls ab. Kinder und Jugendliche wachsen heute
mit digitalen Angeboten auf, die für Kommunikation, Information und
gesellschaftliche Teilhabe eine wichtige Rolle spielen. Statt pauschaler Verbote
braucht es daher einen Ausgleich zwischen dem Schutz junger Menschen und ihren
Rechten auf digitale Teilhabe, Befähigung und Mitbestimmung. [1]
NAJU Kernforderungen:
- Plattformen in die Verantwortung nehmen
Verbindliche Regulierung digitaler Plattformen, die Schutz konsequent im Design
verankert. Dazu gehören effektive Jugendschutzmechanismen sowie leicht
zugängliche, transparente und wirksame Melde- und Beschwerdestrukturen gegen
Hass und (sexualisierte) Gewalt. Ein nationaler Alleingang bei der Regulierung
ist nicht ausreichend. Stattdessen braucht es gemeinsame europäische Lösungen.
- Manipulative Mechanismen eindämmen
Manipulative, suchtfördernde und intransparente Plattformmechanismen
müssen konsequent begrenzt werden. Digitale Angebote dürfen junge Menschen
nicht gezielt in ihrem Verhalten oder ihrer Nutzung beeinflussen.
- Medienbildung und digitale Jugendarbeit ausbauen
- Deutliche Stärkung von Medienbildung und digitaler Jugendarbeit. Schutz im
digitalen Raum gelingt nur durch die Kombination aus Regulierung und
Befähigung.
Deutliche Stärkung von Medienbildung und digitaler Jugendarbeit. Schutz im
digitalen Raum gelingt nur durch die Kombination aus Regulierung und Befähigung.
- Beteiligung junger Menschen verbindlich sichern
Die Perspektiven junger Menschen müssen verbindlich in Regulierung,
Evaluation und Monitoring einbezogen werden.
[1] Deutscher Ethikrat (2026): Kein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder
und Jugendliche – Ethikrat empfiehlt risikobasiertes Schutzkonzept,
Pressemitteilung vom 11.06.2026, abrufbar unter:
https://www.ethikrat.org/presse/mitteilungen/kein-pauschales-social-media-
verbot/ (Zugriff: 23.07.2026).
