| Antrag: | Grundsatzprogramm: Digitale Teilhabe ist ein Kinder- und Jugendrecht |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Luca Ernemann (NAJU Bayern) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 10:24 |
Ä1 zu A5: Grundsatzprogramm: Digitale Teilhabe ist ein Kinder- und Jugendrecht
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 13 bis 15 einfügen:
sich klar gegen ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien aus. Die NAJU teilt diese Einschätzung und lehnt ein gesetzliches Mindestalter zur Nutzung sozialer Medien ebenfalls ab. Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Angeboten auf, die für Kommunikation, Information und gesellschaftliche Teilhabe eine wichtige Rolle

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