| Antrag: | Grundsatzprogramm: Digitale Teilhabe ist ein Kinder- und Jugendrecht |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Luca Ernemann (NAJU Bayern) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 10:29 |
Ä4 zu A5: Grundsatzprogramm: Digitale Teilhabe ist ein Kinder- und Jugendrecht
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 32 bis 34:
- Deutliche Stärkung von Medienbildung und digitaler Jugendarbeit. Schutz im digitalen Raum gelingt nur durch die Kombination aus Regulierung und Befähigung.
Deutliche Stärkung von Medienbildung und digitaler Jugendarbeit. Schutz im digitalen Raum gelingt nur durch die Kombination aus Regulierung und Befähigung.

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