Veranstaltung: | Deli |
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Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
A10: NAJU-Positionspapier Agrarwende
Antragstext
Mehr als die Hälfte der Gesamtfläche Deutschlands wird landwirtschaftlich
genutzt. (1*) Unser Kultur- wie auch Naturraum ist maßgeblich dadurch geprägt.
Einige Tier- und Pflanzenarten haben sich sogar auf den vom Menschen gestalteten
Lebensraum spezialisiert. Wir beobachten allerdings aktuell einen massiven
Rückgang genau dieser Arten im landwirtschaftlich genutzten Raum. Die derzeitige
Form der Landwirtschaft trägt maßgeblich zur Biodiversitätskrise bei. Gleiches
gilt für die Klimakrise: Die durch die Landnutzung entstehenden Treibhausgase
machen weltweit circa 22% der menschengemachten Treibhausgasemissionen aus.(1)
Im Umkehrschluss lassen sich im Bereich der landwirtschaftlichen Praxis etliche
Ansatzpunkte ausmachen, anhand derer den beiden Zwillingskrisen begegnet werden
kann. Die aktuelle Herausforderung besteht darin, die Nutzung der begrenzten
Fläche sowie der begrenzten Ressource Boden so zu gestalten, dass sowohl
Biodiversitätsschutz und Klimaschutz als auch die Ernährungssicherung
berücksichtigt werden.
Die NAJU fordert die Wende hin zu einer ökologisch orientierten, nachhaltigen
und fairen Landwirtschaft, die im Interesse heutiger und zukünftiger
Generationen einen bedeutsamen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und einer
Reduktion der Treibhausgasemissionen leistet, um die Ziele des Pariser
Klimaabkommens einzuhalten.
Biodiversität ist zentral für die Stabilität, Produktivität und Resilienz
von Ökosystemen (2, 3). Kulturflächen sind Lebensräume diverser Arten.
Aufgrund der Bearbeitungsformen und des Verlusts von Strukturelementen in
den letzten Jahrzehnten ist die Biodiversität auf diesen Flächen enorm
zurückgegangen: Der Insektenschwund schreitet weiter voran. So nahm die
Insektenbiomasse in bewirtschaftetem Grünland allein zwischen 2008 und
2017 um 67% ab. (4) Auch der Vogelbestand nahm seit 1980 im Ackerland
ausgesprochen stark ab (-57% Individuen zwischen 1980 und 2016, (5)).
Einzelne Arten wie Kiebitz, Rebhuhn oder Feldlerche sind davon besonders
betroffen. Zum Erhalt dieser gefährdeten Arten sowie zur Förderung der
Biodiversität sind gezielt eingesetzte Schutzmaßnahmen nötig (die die
Vorgaben der GAP teils übersteigen). Dazu zählen beispielsweise die
Extensivierung von Äckern, Wiesen und Weiden, die Anlage von Brachflächen,
Ackerrand-, Blüh- oder Altgrasstreifen, aber auch speziell auf Arten
angepasste Maßnahmen wie bspw. Lerchenfenster, Kiebitzinseln, Rebhuhn-
Lebensraumkomplexflächen oder eingezäunte Feuchtgebiete. (6) Auch eine
Reduktion des Pestizideinsatzes muss damit einhergehen, eine Halbierung
bis 2030 ist anzustreben.(34) Die Pflanzung von Gehölzen und Hecken und
das Einrichten von Kleinstrukturen wie Trockenmauern erhöhen zudem die
Strukturvielfalt und bieten somit Lebens- sowie Rückzugsräume. Ein
vielversprechender Ansatz zur Förderung der Biodiversität sind überdies
Agroforstsysteme. Sie sind zusätzlich der Bodengesundheit, dem
Erosionsschutz sowie dem Klimaschutz zuträglich. (7, 8)
Mikroben und Pilze machen Nährstoffe für Pflanzen verfügbar und unterstützen
diese bei der Aufnahme von Nährstoffen. Die Verschlechterung der Bodengesundheit
hängt damit direkt mit der menschlichen Gesundheit und der Ernährungssicherheit
zusammen: Pflanzen, die weniger (Mikro-)Nährstoffe enthalten, führen zu einer
Unterversorgung und „verstecktem Hunger“. (11, 12)
Bodenlebewesen sorgen außerdem für den Aufbau von wertvollem Humus aus
organischem Material. Die Erhöhung des Humusgehaltes ist nicht nur für den
Nährstoffgehalt des Bodens, sondern auch für dessen Wasserspeicherkapazität
förderlich. Diese wiederum ermöglicht neben einer erhöhten Widerstandsfähigkeit
gegenüber Trockenphasen auch die Abpufferung von Überflutungen und die Kühlung
der Ökosysteme. Zudem ist Humus ein wichtiger Kohlenstoffspeicher (s.u.).
Wir fordern die Stärkung von Maßnahmen, die die Bodengesundheit und den Aufbau
von Humus fördern, bspw. Vielfältige Fruchtfolgen, Reduktion von synthetischen
Pestiziden und Dünger, sowie Zwischenfrüchte. Äcker sollten das ganze Jahr
bewirtschaftet werden, da Pflanzen den Boden durch Beschattung vor Austrocknung
bewahren, CO2 speichern (Quelle zum Potential der CO2 Speicherung durch
Zwischenfrüchte: Poeplau, Christopher & Don, Axel (2015): Carbon sequestration
in agricultural soils via cultivation of cover crops – A meta-analysis. In:
Agriculture, Ecosystems & Environment, Volume 200, Pages 33-41, online unter:
https://doi.org/10.1016/j.agee.2014.10.024 (aufgerufen am 22.09.2024), die
Erosion bei Starkregen minimieren
(https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/landentwicklung/dateien/01_auerswald_vor-
mittags_neu.pdf, S.5 Grafik links und S.21) und die Umgebung durch
Blattverdunstung kühlen. Um die Bodengesundheit zu fördern gehört auch dazu, das
Bodenleben zu unterstützen und folglich den Ackerboden möglichst selten zu
bewegen, da man dabei die Gänge von Bodenlebewesen – zum Beispiel von
Regenwürmern – zerstört.
(https://www.lebendigeerde.de/index.php?id=portrait_123, 20.09.2024). Da diese
Maßnahmen vor allem im ökologischen bzw. regenerativen Sektor umgesetzt werden,
gilt es, diese landwirtschaftlichen Formen auszuweiten und finanziell zu
unterstützen sowie Aspekte derselben in der konventionellen Landwirtschaft zu
integrieren.
Landwirt*innen leisten einen wichtigen Beitrag für Naherholung, Tourismus
und Landschaftsästhetik. Ohne sie wären viele Orte kein
Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet oder Ähnliches. Schon deshalb
werden Schutzziele am besten gemeinsam von Naturschutz und Landwirtschaft
entwickelt. Im „Baden-Württembergischen Weg“ wurden aus einem runden Tisch
mit Vertreter*innen von Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden
Eckpunkte für eine Novelle des Artenschutzgesetzes entwickelt, welches im
Anschluss vom Landtag beschlossen wurde. Einen solchen „kooperativen
Naturschutz“, bei dem Vertreter*innen aus verschiedenen Bereichen und
Generationen gemeinsam Ziele für den Biodiversitätsschutz entwickeln,
wünschen wir uns überall.
Die neue Gentechnik (NGT), wie beispielsweise CRISPR/Cas, bietet als
technologische Errungenschaft etliche Chancen. Im landwirtschaftlichen
Bereich zählen dazu etwa die Entwicklung von Sorten, die
widerstandsfähiger gegenüber Krankheiten oder resilienter gegenüber
Trockenheit oder anderen Folgen des Klimawandels sind. Die derzeitige
Forschung zielt allerdings häufig auf agrarökonomische Vorteile oder
Lifestyle-Eigenschaften ab. (13)
Risiken des Einsatzes der NGT sind negative Effekte auf die Biodiversität.
Beispielsweise kommen durch die Entwicklung herbizidresistenter NGT-
Pflanzen vermehrt Breitbandherbizide zum Einsatz. Zusätzlich ist zur NGT
noch weiterer Forschungsbedarf vorhanden, da weitere Risiken und Folgen
noch nicht genau abgeschätzt werden können. (14)
Letztlich werden durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen
nur die Symptome der strukturellen Probleme behandelt, die durch die
aktuelle Form landwirtschaftlicher Praxis entstehen.
Wir fordern, dass im Sinne des Vorsorgeprinzips das Zulassungsverfahren
inklusive einer Risikoprüfung für die Zulassung gentechnisch veränderter
Organismen verpflichtend bleibt. (15) Die Kennzeichnung des Endproduktes
(nicht nur des Saatgutes) muss zur Wahrung der Wahlfreiheit gewährleistet
sein. Die Entwicklung gentechnisch veränderter Organismen für die
landwirtschaftliche Nutzung muss gemeinwohl- und forschungsorientiert
sein. Es darf durch die Ausgabe von Patenten keine Abhängigkeit von großen
Konzernen entstehen.
Der Ausstoß von Ammoniak in der Landwirtschaft und Nutztierhaltung führt
zu einem Nährstoffeintrag in mitunter entfernten Lebensräumen über die
Luft. (16) Insbesondere die Artengemeinschaft in sonst nährstoffarmen
Ökosystemen wird dadurch beeinträchtigt. Ammoniak führt überdies zu
Feinstaubbildung in der Luft. Bei übermäßiger Düngung kann außerdem Nitrat
ins Grundwasser ausgewaschen werden und dieses belasten. Deutlich wird die
Problematik anhand des Konzepts der Planetaren Grenzen (17): Im Bereich
des Stickstoffkreislaufes ist die ökologische Belastbarkeitsgrenze mit
einem “hohe[n] Risiko gravierender Folgen” bereits stark überschritten.
Daher fordern wir eine Reduktion des Einsatzes insbesondere synthetischer
Dünger. Ein stärkerer Fokus auf die Nutzung von organischem Dünger sowie
Gründünger, beispielsweise Leguminosen, kann dazu beitragen. Eine Kombination
beider Düngearten ist ebenfalls hilfreich. Gleichzeitig muss eine Überdüngung
durch Dünger generell bspw. durch Monitoring der Bodeneigenschaften verhindert
werden.
Durch ihre Struktur und die Menge der ausgestoßenen Treibhausgase trägt
auch die Landwirtschaft erheblich zum Klimawandel bei. Im Umkehrschluss
besteht in diesem Sektor großes Potential für Einsparungen
klimaschädlicher Emissionen. Gleichzeitig kann die Landwirtschaft zu einer
erfolgreichen Energiewende beitragen. Ein Weg wäre dabei die vermehrte
Nutzung verschiedener Arten organischer Dünger bzw. Gründünger und die
Mischformen aus diesen. Dadurch würde sich der Anteil des durch das Haber-
Bosch-Verfahren produzierten Ammoniaks für die landwirtschaftliche Nutzung
reduzieren, welches für 1.4 % des weltweiten Energieverbrauchs
verantwortlich ist. (19) Auch könnte eine konsequente weitere Verwertung
von Gülle und organischen Abfällen im Agrarsektor zur Biomethan- und
Gasproduktion beitragen. Ökologisch gestaltete Freiflächen-
Photovoltaikanlagen können einen Beitrag zur Energiewende leisten, wenn
diese auf Flächen errichtet werden, die nicht für die Nahrungsproduktion
genutzt werden. Weiteres Potential bietet eine Mischnutzung von geeigneten
Flächen durch sogenannte „Agri-PV-Anlagen“. Bei der Errichtung von PV-
Anlagen muss grundsätzlich die Prämisse gelten, dass diese priorisiert auf
bereits versiegelten Flächen erreichtet werden sollten. Dabei sollte die
Nahrungsmittelproduktion Vorrang vor der Energiegewinnung haben. (20)
Ein großer Teil der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft entsteht
durch die konventionelle Fleischproduktion (durch Landnutzung, Düngung,
Verdauung der Tiere, Produktionsketten). (21) Der IPCC sieht daher eine
Reduktion des Fleischkonsums als einen der wirksamsten Faktoren bei der
Einsparung von Treibhausgasen. (1) Mit der Abkehr von industrieller
Fleischproduktion werden zudem große Flächen, die für Futtermittel genutzt
wurden, für den Anbau pflanzlicher Nahrungsmitteln frei, sodass sich ein
wichtiger Schritt in Richtung weltweiter Ernährungssicherheit sowie
gesünderer Ernährung ergibt. Nicht zuletzt sprechen wir uns entschieden
für höhere Tierwohlstandards aus, die durch eine Tierwohlabgabe finanziert
werden können. Zusätzlich würden hiermit weniger Antibiotika bei den
Tieren eingesetzt werden, wodurch Resistenzen der Bakterien und
Infektionsherde minimiert werden.
Die Ausweitung extensiv genutzter Flächen in Deutschland darf nicht dazu
führen, dass Nahrungsmittel vermehrt aus anderen Ländern importiert werden
und dort unter weniger guten Bedingungen für die Biodiversität produziert
werden. Naturschutz in der Landwirtschaft muss auch deshalb damit
einhergehen, Fleischkonsum und -produktion zu reduzieren, um die Flächen
für die Nahrungsmittel- und nicht für die Futtermittelproduktion nutzen zu
können.
Eine Halbierung des Fleischkonsums würde dazu beitragen, die Konkurrenz
zwischen Produktion und Naturschutz auf landwirtschaftlich genutzten
Flächen zu verringern.(35)
Die Agrar-Subventionen der EU sind ineffizient, ungerecht und in großen
Teilen umweltschädlich. Ein überwiegender Anteil wird mittels pauschaler
Flächenprämien ohne konkrete Gegenleistung gezahlt. (22) Dadurch
produzieren Landwirt*innen möglichst intensiv und wenig naturverträglich.
Daher sollte die Basisprämie bedarfsgerecht gekürzt und die dadurch frei
werdenden Mittel in biodiversitätsfördernde Maßnahmen investiert werden.
Darüber hinaus sollten umweltbezogene Maßnahmen besonders entgolten werden
und ökologische Minimal-Regelungen bei allen Anbauweisen verpflichtend
sein. Dabei müssen auch neuere Anbauweisen, wie zum Beispiel Agroforst
(aktuell bei 1% der Anbauweisen) unterstützt werden und andere bei der GAP
aufgenommen werden.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse sind durch viele Faktoren einem Preisdruck
ausgesetzt. Dadurch wird es vielen Landwirt*innen erschwert nachhaltig zu
wirtschaften. Einerseits ist durch wechselnde Subventionen und der
Abhängigkeit davon die Planungssicherheit kaum gewährleistet. Die
Landwirt*innen haben, je nach Produkt, keine Möglichkeit einen fairen
Erzeuger*innenpreis zu verlangen. Das Angebot übersteigt deutlich die
Nachfrage und durch preisbewusstes Einkaufsverhalten ist die Produktion
ohne Subventionen nicht kostendeckend.(23) Daher fordern wir verbindliche
Absprachen zur Preisgestaltung analog zum Artikel 148 GMO.
Derzeit besteht zudem die Problematik, dass finanzstarke (inner- und
außerlandwirtschaftliche) Konzerne insbesondere durch Anteilskauf Agrarbetriebe
und -flächen erwerben, wobei sie das Vorrangrecht landwirtschaftlicher Betriebe
beim Direktkauf von Land umgehen. Kauf- und Pachtpreise steigen (24) und sind
für durchschnittliche, regional ansässige, kleinbäuerliche Betriebe und
insbesondere Junglandwirt*innen nicht mehr innerhalb einer Generation zu
erwirtschaften. Viele und vielfältige landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten
ist allerdings unerlässlich.
Deshalb schließen wir uns den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher
Landwirtschaft an:
Der Einfluss außerlandwirtschaftlicher Investoren sollte durch
Agrarstrukturgesetze eingeschränkt und kontrolliert werden. (25) Die Verpachtung
muss sich am Gemeinwohl orientieren. (26) Ebenso unterstützen wir eine Erhöhung
der Grunderwerbsteuer bei erhöhtem Landbesitz. (27) Diese Maßnahmen würden zu
Förderung von Junglandwirt*Innen, einer Dezentralisierung des Agrarsektors und
höheren Steuereinnahmen führen.
Auf Basis der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft fordern wir
eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche Grundnahrungsmittel in
Bioqualität (28). Für tierische Bio-Produkte sowie konventionell
produzierte pflanzliche Grundnahrungsmittel soll ein reduzierter
Mehrwertsteuersatz von 7% greifen, wohingegen für konventionell
produzierte tierische Produkte und sonstige Nicht-Grundnahrungsmittel der
Mehrwertsteuersatz von 19% gelten soll. Dies trägt dazu bei, die wahren
Kosten von Lebensmitteln realistischer abzubilden. Zusätzlich werden
Anreize für eine klimafreundliche und gesunde Ernährung geschaffen.
Außerdem stellt diese Maßnahme sicher, dass ökonomisch schwächer gestellte
Menschen sich vollwertig und sicher ernähren können. Ebenso wäre ein
sozialer Ausgleich z.B. in Form eines Klimageldes sinnvoll.
Die “gute fachliche Praxis” taucht – in vielen Bereichen nicht näher
definiert - in diversen Gesetzen auf. Dort beschreibt sie die Arbeit nach
bestem Wissen und Gewissen sowie nach aktueller Gesetzeslage, die die
langfristige Nutzbarkeit der Standorte erhält. (29) Grundsätzlich halten
wir eine offene Formulierung für positiv, denn so können individuelle,
sinnvolle Maßnahmen getroffen werden. Allerdings ist die Arbeit nach
“guter fachlicher Praxis” eine selbstverständliche Basis, an die sich
jeder Mensch im Beruf zu halten hat. Sie darf also nicht als
grundsätzliche Rechtfertigung oder sogar Greenwashing genutzt werden und
sollte folglich auch in betroffenen Gesetzen konkretisiert werden.
Viele Nahrungsmittel sind mit Qualitätssiegeln gekennzeichnet. Die
Vielzahl geschützter und ungeschützter Siegel auf Nahrungsmitteln sorgt
für Intransparenz und Verunsicherung. (30) Es kann von Kund*innen nicht
verlangt werden, dass diese viel Zeit mit Recherche verbringen, um sich
einen Überblick über die diversen Siegel und ihre Kriterien zu machen.
Stattdessen muss es möglich gemacht werden, sich auf einen Blick bereits
beim Kauf des Produktes ausreichend über die Standards des Produktes
informieren zu können. Daher fordern wir eine übersichtliche EU-weite
Siegellandschaft, die Regionalität und FairTrade fördert, sowie eine
regelmäßige Nachschärfung der Qualitätsstandards, vor allem des EU-Bio-
Siegels, das aktuell als Orientierungsgrundlage dient.
Alternative Anbauformen in Städten wie z.B. Urban Farming (31), Vertical
Farming (32), Aquaponic (33) müssen weiter wissenschaftlich begleitet und
gefördert werden, um hier zeitnah kosten- und raumeffiziente Ergänzungen
zur konventionellen Produktion auf der Fläche zu schaffen. Landwirtschaft
in der Stadt hat insbesondere den Vorteil einer lokalen Produktion mit
minimalen Transportwegen. Der in diesem Rahmen stattfindende Gemüseanbau
kann zudem in Zukunft einen Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten. Über
ein Netzwerk kleiner Gärten oder der Anbau auf den Dächern trägt die
urbane Landwirtschaft durch Begrünung zu einer Regulierung des Stadtklimas
und einer Erhöhung der Biodiversität in der Stadt bei. Städtische
Anbauprojekte sind außerdem bedeutsam für die Umweltbildung und ein
soziales Miteinander.
Literaturverzeichnis:
(1*) Umweltbundesamt: Struktur der Flächennutzung:
https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-
oekosysteme/flaeche/struktur-der-flaechennutzung Abgerufen am: 20.09.2024
(1) IPCC (2023): Summary for Policymakers. In: Climate Change 2023: Synthesis
Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment
Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team, H.
Lee and J. Romero (eds.)]. IPCC, Geneva, Switzerland, pp. 1-34, doi:
10.59327/IPCC/AR6-9789291691647.001.
(3) Yang, G., Ryo, M., Roy, J., Hempel, S. and Rillig, M.C. (2021): Plant and
soil biodiversity have non-substitutable stabilising effects on biomass
production. Ecology Letters, 24: 1582-1593. https://doi.org/10.1111/ele.13769.
(7) Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e.V. (2022):
Agroforstwirtschaft - die Kunst, Bäume und Landwirtschaft zu verbinden. online
unter: https://agroforst-info.de/wp-
content/uploads/2022/12/2022_DeFAF_Broschuere_3-web.pdf.
(9) https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-
landwirtschaft/bodenbearbeitung#einfuhrung (aufgerufen am 21.08.2024)
(10) https://www.bmz.de/de/service/lexikon/bodendegradation-14120 (aufgerufen am
21.08.2024)
(12) https://www.bpb.de/themen/globalisierung/welternaehrung/192384/die-
bedrohungen-der-ernaehrungssicherheit/#node-content-title-1 (aufgerufen am
21.08.2024)
(13) BfN: Studie zur Auswirkung des Verordnungsentwurf der EU-Kommission zu
neuen genomischen Techniken in Bezug auf Pflanzen in der Entwicklung:
https://www.bfn.de/aktuelles/studie-zur-auswirkung-des-verordnungsentwurf-der-
eu-kommission-zu-neuen-genomischen (aufgerufen am 21.08.2024)
(14) FAQs zu den Neuen Gentechniken: https://www.nabu.de/umwelt-und-
ressourcen/nachhaltiges-wirtschaften/biooekonomie/gentechnik/30649.html
(aufgerufen am 21.08.2024)
(15) Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2022): Gentechnik, Naturschutz und
biologische Vielfalt. Grenzen der Gestaltung. Positionspapier. Bonn. online
unter: https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-10/2022-gentechnik-
naturschutz-biologische-vielfalt-bfn.pdf
(21) Umweltbundesamt (2024): Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-
Emissionen: https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/beitrag-
der-landwirtschaft-zu-den-treibhausgas#treibhausgas-emissionen-aus-der-
landwirtschaft (aufgerufen am 21.08.2024)
(22) Heinricht-Böll-Stiftung (2020): Agrar-Atlas: Daten und Fakten zur
europäischen Landwirtschaft. online unter:
https://www.boell.de/sites/default/files/2022-
01/Boell_agraratlas2019_III_V01_kommentierbar_0.pdf
(23) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (2021): Faire
Erzeuger*innenpreise in der Landwirtschaft.
https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/faire-
erzeugerinnenpreise-in-der-landwirtschaft/
(25) Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (2023):
Agrarstrukturgesetze: Eigentumsvielfalt erhalten und bäuerliche Betriebe
sichern. Positionspapier zur Regulierung des Bodenmarktes. online unter:
2023_Positionspapier_Agrarstrukturgesetze_web.pdf (abl-ev.de).
(27) Tölle, von Rechenberg, Mühling (2022): Studie zur Einführung einer
progressiven Grunderwerbsteuer zur Regulation des landwirtschaftlichen
Bodenmarkts im Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten - Rechtstechnische
Umsetzbarkeit, online unter: https://www.abl-
ev.de/fileadmin/user_upload/Studie_prog._Grunderwerbsteuer_einseitig_2022_03_10.
(28) Umweltbundesamt (2023): UBA empfiehlt 0% MwSt. auf pflanzliche
Grundnahrungsmittel: https://www.umweltbundesamt.de/uba-empfiehlt-0-mwst-auf-
pflanzliche. (aufgerufen am 21.08.2024)
(29)
https://www.bundestag.de/resource/blob/689794/f9a81939f03094a07ff4dfc2e492085a/W-
-5-020-20-pdf-data.pdf (aufgerufen am 21.08.2024)
(30) Bio, öko, regional: Welche Bio-Siegel wirklich bio sind:
https://www.bund.net/massentierhaltung/haltungskennzeichnung/bio-siegel/
(aufgerufen am 21.08.2024)
(31) Urban Farming: So sinnvoll sind Gemüse und Obst vom Dach:
https://www.quarks.de/umwelt/landwirtschaft/so-sinnvoll-ist-gemuese-und-obst-
vom-dach/ (aufgerufen am 21.08.2024)
(32) Vertical Farming – Landwirtschaft in der Senkrechten:
https://www.landwirtschaft.de/wirtschaft/beruf-und-betrieb/trends-und-
innovationen/vertical-farming-landwirtschaft-in-der-senkrechten (aufgerufen am
21.08.2024)
(33) Aquaponik – Fisch- und Pflanzenzucht unter einem Dach:
https://www.landwirtschaft.de/wirtschaft/beruf-und-betrieb/trends-und-
innovationen/aquaponik-fisch-und-pflanzenzucht-unter-einem-dach (aufgerufen am
21.08.2024)
(35) Naturschutzbund Deutschland (2023): Es geht: Wie wir unsere Ernährung
sichern und gleichzeitig die Natur und das Klima schützen können. NABU-Statement
basierend auf einer CAPRI-Modellierungsstudie. online unter:
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/230113-
nabu_flaechennutzungsstudie.pdf (abgerufen am 20.09.2024)
(34) Naturschutzbund Deutschland (2021): Minimierung des Pestizideinsatzes
in Deutschland. Positionspapier. online unter:
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/pestizidpolitik/210-
-414-pestizid-position-nabu.pdf (aufgerufen am 20.09.2024)
(36)Fiener, P., Wilken, F., & Auerswald, K. (2019). Filling the gap between plot
and landscape scale–eight years of soil erosion monitoring in 14 adjacent
watersheds under soil conservation at Scheyern, Southern Germany. Advances in
Geosciences, 48, 31-48.
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