Antrag: | NAJU-Positionspapier: politische Aktionsformen |
---|---|
Antragsteller*in: | Yamina (Naju Nds) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.09.2024, 16:00 |
Ä8 zu A12: NAJU-Positionspapier: politische Aktionsformen
Antragstext
Von Zeile 103 bis 109:
Seit Jahrzehnten versuchen Klimaaktivist*innen, Wissenschaftler*innen und andere Umweltschützende, wie auch die Naturschutzjugend, die Politik friedlich zu einem dem Ausmaß der Umweltkrisen angemessenen Umlenken ihres Handelns zu bewegen. Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen Agierenden als nicht ausreichend eingeschätzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen. Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen politischen Handlungsträger als nicht ausreichend eingeschätzt, um unsere Erde und die Menschen zu schützen .
Einleitung
Dieses Positionspapier befasst sich mit politischen Aktionsformen. Die
Naturschutzjugend (NAJU) ist politischer Akteur. Sie nimmt öffentlich Stellung.
Daher beschäftigt sie sich auch mit der Frage, mit welchen Mitteln und
Aktionsformen sie Einfluss auf die Politik nehmen möchte, beziehungsweise zu
Kooperationen und Bündnissen bereit ist oder Aktionen Anderer mitzutragen und zu
unterstützen.
Wofür steht die NAJU?
Eine Stellungnahme zu politischen Aktionsformen ist an die Ziele der NAJU und
die organisational gebotenen Aktionsformen des Verbandes geknüpft. Aus diesem
Grund sollen diese eingangs beschrieben werden. Die NAJU steht für einen
inklusiven
Natur- und Umweltschutz. Der Zweck der NAJU ist nach ihrer Satzung die Förderung
des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und Umweltschutzes
sowie des Verständnisses junger Menschen für den Schutz der Natur und Umwelt.
Außerdem strebt die NAJU nach einer besseren Umweltbildung und (politischen)
Repräsentanz der Jugend. Die NAJU versteht Klimaschutz als Teil des Natur- und
Umweltschutzes.
Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell und bekennt sich zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Antidemokratisches und diskriminierendes Verhalten wird ausdrücklich verurteilt
und steht den Grundsätzen der NAJU entgegen. Ebenso ist der NAJU die Werbung für
oder gegen einzelne politische Parteien untersagt, was aber selbstverständlich
nicht inhaltliche Kritik an den Programmen dieser ausschließt.
Was wollen wir erreichen?
Das Ziel der NAJU ist, den Natur- und Umweltschutz sowie die Umweltbildung zu
fördern. Diesem Ziel ist gemäß der Satzung alles Handeln untergeordnet.
Verhalten, das nicht positiv auf dieses Ziel hinwirkt oder ihm sogar
widerspricht, wäre nicht satzungskonform.
Bereits in der Satzung werden Möglichkeiten der Verwirklichung des
Satzungszwecks benannt, die im Zusammenhang mit Protesten relevant sind bzw.
sein können, ohne dies explizit zu benennen, z.B. öffentliches Vertreten und
Verbreiten des Natur- und Umweltschutzgedankens, Einwirkung auf Gesetzgebung und
Verwaltung und das Eintreten für den konsequenten Vollzug der
Rechtsvorschriften.
Eine weitere Aufgabe der NAJU ist das Informieren der Jugend über Probleme im
Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Dazu gehört die Förderung des
demokratischen Handelns von jungen Menschen und auch die regelmäßige
Kontaktpflege mit anderen Jugendlichen, Jugendgruppen und Jugendorganisationen
auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.
Die öffentliche Vertretung der Ziele, das Informieren über Probleme sowie die
Förderung des demokratischen Handelns junger Menschen stehen alle im Einklang
mit der Teilnahme an und dem Aufruf zu öffentlichen Demonstrationen.
In den Positionspapieren hat die NAJU ihre Ziele für Teilbereiche dargelegt, die
zum Erreichen des Vereinszwecks führen sollen. Anhand dieser thematischen
Positionspapiere lässt sich gut erkennen, ob die Ziele einzelner Aktionen –
seien sie nun von NAJU-Mitgliedern oder Externen ausgeführt - mit den Zielen der
NAJU übereinstimmen. Wenn es um die Unterstützung von Aktionen durch die NAJU
geht, ist also zwischen Zielen, die sich mit denen der NAJU decken und solchen
bei denen dies nicht der Fall ist, zu unterscheiden.
Politische Aktionsformen
Die NAJU nutzt ein breites Spektrum an politischen Aktionsformen. Dazu gehören
beispielsweise die Teilnahme und Organisation von Demonstrationen,
Protestaktionen, öffentliche Briefe an Entscheidungsträger*innen,
Politikergespräche, Kontakte zu politischen und zivilgesellschaftlichen
Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen.
Die NAJU hat sich auch mit anderen Aktionsformen befasst, unter anderem mit
zivilem Ungehorsam. Dieser Begriff wird zuweilen unscharf verwendet. Ziviler
Ungehorsam ist eine Form des politischen Protests, bei der Bürger*innen bewusst
und gewaltfrei gegen Gesetze oder Regierungsentscheidungen verstoßen, um auf ein
gesellschaftliches Problem oder eine Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Im
Gegensatz zu gewaltsamen Protesten und Unruhen zielt ziviler Ungehorsam darauf
ab, die Aufmerksamkeit auf ein Problem zu lenken und Veränderungen durch
friedlichen Widerstand zu erreichen. In der Geschichte der Menschheit hat
ziviler Ungehorsam oft eine wichtige Rolle als Instrument des sozialen Wandels
gespielt, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten, Frieden und Umweltschutz.
Der Begriff „Ziviler Ungehorsam“ beschreibt eine politische Aktionsform, welche
in der Geschichte der Menschheit oft eine wichtige Rolle als Instrument des
sozialen Wandels gespielt hat, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten,
Frieden und Umweltschutz.
Beurteilung
Jeder Versuch der politischen Einflussnahme benötigt eine Aktionsform, die der
Situation angemessen ist und versucht seine internen wie externen Wirkungen
umfassend miteinzubeziehen. Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung von
politischen Aktionsformen, ist die Prüfung, ob sie einem wertegebundenen
unmittelbaren Zweck dienen.
Unter dieser Bedingung unterstützen wir politische Aktionsformen, die den oben
benannten Zielen der NAJU dienen und die sich im Rahmen legaler politischer
Einflussnahme bewegen. Darüber hinaus halten wir Übertretungen rechtlicher
Normen als politische Aktionsform für uns für nicht vertretbar, wenngleich die
Inhalte die richtigen sein können. Wir haben andere Möglichkeiten der
Mobilisierung und nutzen diese auch.
Daneben befürwortet die NAJU solche, die dem Ziel der NAJU Natur- und
Umweltschutz, sowie die Umweltbildung zu fördern dienlich sind. Im Einklang mit
der Satzung heißen wir politische Aktionen gut, die in der Absicht geschehen,
Bewusstsein und Sympathie für Natur- und Umweltschutz hervorzurufen. Solche, in
welchen der Verlust von Unterstützung durch die Form der politischen Aktion in
Kauf genommen oder provoziert wird, lehnen wir ab. Ebenso eine Verletzung von
Rechtsnormen, die mit Strafe bewehrt sind, verbietet sich bei allen
Aktionsformen.
Die NAJU lehnt Gewalt grundsätzlich ab. Wie bereits viele Studien feststellen
konnten, liegen die Erfolgschancen der Zielerreichung bei gewaltfreiem
Widerstand deutlich höher als bei Einsatz von Gewalt. Außerdem lehnt die NAJU
Gewalt generell ab. Daher müssen die Aktionen und Proteste gewalt- und
gefährdungsfrei sein. Zu keinem Zeitpunkt darf die Gefahr der Selbst- oder
Fremdgefährdung existieren. Dazu gehören Gewaltaktionen in beide Richtungen.
Weder die Polizei noch die Protestierenden sollen gewaltvolle Handlungen
ausüben. In einem demokratischen Staat ist Gewalt weder ein gerechtfertigtes
Mittel zur politischen Meinungsäußerung noch zur Erwirkung einer
Gesetzesänderung oder von Regierungshandlungen, auch im Angesicht einer globalen
Bedrohung.
Forderung zu aktivem Miteinander
Seit Jahrzehnten versuchen Klimaaktivist*innen, Wissenschaftler*innen und andere
Umweltschützende, wie auch die Naturschutzjugend, die Politik friedlich zu einem
dem Ausmaß der Umweltkrisen angemessenen Umlenken ihres Handelns zu bewegen.
Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen Agierenden als nicht
ausreichend eingeschätzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
wegweisenden Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des
Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen. Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen politischen Handlungsträger als nicht ausreichend eingeschätzt, um unsere Erde und die Menschen zu schützen .
Die bisher ergriffenen Maßnahmen lassen eher eine Erderwärmung um 3,5° C
erwarten. [1]
Darum fordert die NAJU die Gesellschaft zu folgenden Punkten auf:
Um unsere einmalige Erde und die Menschen, die auf ihr leben, zu schützen,
müssen wir die Problematik der Artenkrise und des Klimawandels wahrnehmen,
anerkennen, entsprechende Folgerungen ziehen und uns solidarisch für eine
Verbesserung einsetzen. Wir müssen gemeinsam für Veränderung bereit sein.
Damit das gelingt, müssen wir gemeinsame Proteste in ein der Situation
angemessenes Verhältnis setzen und durch gezielte und gewaltfreie Aktionen
unseren Forderungen Nachdruck verleihen. Wir fordern die Gesellschaft dazu auf,
sich für den Schutz unserer Erde und der Sicherung des Lebens auf der Erde für
zukünftige Generationen einzusetzen. Jede*r ist aufgefordert, laut zu werden, um
auf diesem Wege unseren Forderungen Ausdruck zu verleihen, ohne dabei die
Sicherheit des Einzelnen zu gefährden. Wir wollen ein gemeinsames und lautes
Auftreten für gemeinsame Ziele.
Aufmerksamkeit ist der erste Schritt für erfolgreichen Protest. Diese
Aufmerksamkeit muss über Frustration hinaus ausdauernd aufrechterhalten werden.
Es benötigt immer wieder des Protests, um auf die Notwendigkeit zu
klimagerechter Veränderung aufmerksam zu machen.
Ein wichtiger Faktor für das Erreichen von Veränderungen ist der Druck und die
Unterstützung. Je größer und breiter die soziale Bewegung ist, desto höher die
Erfolgswahrscheinlichkeit. Eine große Bewegung verfügt aufgrund ihrer breiten
und diversen gesellschaftlichen Basis über ein höheres Druckpotenzial.
Im gleichen Zuge fordern wir von Bund und Länder, dass sie eine konsequente
Gesetzgebung zum Klimaschutz verabschiedet, welche unbedingt und unverzüglich
umgesetzt wird. Die bisherigen Beschlüsse verfehlen die Klimaziele für 2030
deutlich. Wir fordern, dass die Bundesregierung diesen Rechtsbruch beendet und
sofort ein Paris-kompatibles Klima-Sofortprogramm vorlegt, dass unser Land
endlich auf den 1,5-Grad-Pfad bringt
Ein „Miteinander“ funktioniert nur dann, wenn Gesellschaft und Politik aufhören
ihre Augen vor der Realität zu verschließen, auf die wir zusteuern.
Außerdem erwarten wir von allen Politiker*innen, dass sie die menschengemachten
Klimaschutzprobleme ernst nehmen und anerkennen sowie die Klimaschützenden und
jungen Menschen unterstützen und fördern. Die Klimakrise kann nur
gemeinschaftlich und generationsübergreifend überwunden werden.
Quellen:
Dreier, R. (1985). Der Rechtsstaat im Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und
Recht. Juristenzeitung, 40(8), 353-359.
Kiesewetter, B. (2022). Klimaaktivismus als ziviler Ungehorsam. Zeitschrift für
Praktische Philosophie, 9(1), 77-114. https://doi.org/10.22613/zfpp/9.1.3
Rawls, J., & Vetter, H. (2020). Eine Theorie der Gerechtigkeit (22. Auflage.).
Suhrkamp.
Schönwiese, C. (2020). Klimawandel kompakt: ein globales Problem
wissenschaftlich erklärt. (3. aktualisierte Auflage.). Borntraeger. S. 87
Schweitzer, C. (2015). Soziale Verteidigung und Gewaltfreier Aufstand Reloaded-
neue Einblicke in Zivilen Widerstand.
https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/42172/ssoar-2015-
schweitzer-
Soziale_Verteidigung_und_Gewaltfreier_Aufstand.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnknam-
e=ssoar-2015-schweitzer-Soziale_Verteidigung_und_Gewaltfreier_Aufstand.pdf
Vüllers, J., & Destradi, S. (2015). Gewaltfreie Widerstandsbewegungen und ihre
Erfolgsbedingungen. Zeitschrift für Friedens-und Konfliktforschung, 4(1), 115-
146.
https://www.jstor.org/stable/pdf/48519653.pdf?refreqid=excelsior%3Abb633a4c031e6-
4173d6fe621302ac5e0&ab_segments=&origin=&initiator=&acceptTC=1
Wassermann, R. (1983). GIBT ES EIN RECHT AUF ZIVILEN UNGEHORSAM? Gewaltfreier
Widerstand und Rechtsordnung. Zeitschrift für Politik, 30(4), 343-348.
https://www.jstor.org/stable/pdf/24225873.pdf?refreqid=excelsior%3Aa3af1bbc46aca-
daea59e402ec62b135b&ab_segments=&origin=&initiator=
[1] Schönwiese (2020)
Von Zeile 103 bis 109:
Seit Jahrzehnten versuchen Klimaaktivist*innen, Wissenschaftler*innen und andere Umweltschützende, wie auch die Naturschutzjugend, die Politik friedlich zu einem dem Ausmaß der Umweltkrisen angemessenen Umlenken ihres Handelns zu bewegen. Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen Agierenden als nicht ausreichend eingeschätzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen. Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen politischen Handlungsträger als nicht ausreichend eingeschätzt, um unsere Erde und die Menschen zu schützen .
Einleitung
Dieses Positionspapier befasst sich mit politischen Aktionsformen. Die
Naturschutzjugend (NAJU) ist politischer Akteur. Sie nimmt öffentlich Stellung.
Daher beschäftigt sie sich auch mit der Frage, mit welchen Mitteln und
Aktionsformen sie Einfluss auf die Politik nehmen möchte, beziehungsweise zu
Kooperationen und Bündnissen bereit ist oder Aktionen Anderer mitzutragen und zu
unterstützen.
Wofür steht die NAJU?
Eine Stellungnahme zu politischen Aktionsformen ist an die Ziele der NAJU und
die organisational gebotenen Aktionsformen des Verbandes geknüpft. Aus diesem
Grund sollen diese eingangs beschrieben werden. Die NAJU steht für einen
inklusiven
Natur- und Umweltschutz. Der Zweck der NAJU ist nach ihrer Satzung die Förderung
des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und Umweltschutzes
sowie des Verständnisses junger Menschen für den Schutz der Natur und Umwelt.
Außerdem strebt die NAJU nach einer besseren Umweltbildung und (politischen)
Repräsentanz der Jugend. Die NAJU versteht Klimaschutz als Teil des Natur- und
Umweltschutzes.
Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell und bekennt sich zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Antidemokratisches und diskriminierendes Verhalten wird ausdrücklich verurteilt
und steht den Grundsätzen der NAJU entgegen. Ebenso ist der NAJU die Werbung für
oder gegen einzelne politische Parteien untersagt, was aber selbstverständlich
nicht inhaltliche Kritik an den Programmen dieser ausschließt.
Was wollen wir erreichen?
Das Ziel der NAJU ist, den Natur- und Umweltschutz sowie die Umweltbildung zu
fördern. Diesem Ziel ist gemäß der Satzung alles Handeln untergeordnet.
Verhalten, das nicht positiv auf dieses Ziel hinwirkt oder ihm sogar
widerspricht, wäre nicht satzungskonform.
Bereits in der Satzung werden Möglichkeiten der Verwirklichung des
Satzungszwecks benannt, die im Zusammenhang mit Protesten relevant sind bzw.
sein können, ohne dies explizit zu benennen, z.B. öffentliches Vertreten und
Verbreiten des Natur- und Umweltschutzgedankens, Einwirkung auf Gesetzgebung und
Verwaltung und das Eintreten für den konsequenten Vollzug der
Rechtsvorschriften.
Eine weitere Aufgabe der NAJU ist das Informieren der Jugend über Probleme im
Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Dazu gehört die Förderung des
demokratischen Handelns von jungen Menschen und auch die regelmäßige
Kontaktpflege mit anderen Jugendlichen, Jugendgruppen und Jugendorganisationen
auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.
Die öffentliche Vertretung der Ziele, das Informieren über Probleme sowie die
Förderung des demokratischen Handelns junger Menschen stehen alle im Einklang
mit der Teilnahme an und dem Aufruf zu öffentlichen Demonstrationen.
In den Positionspapieren hat die NAJU ihre Ziele für Teilbereiche dargelegt, die
zum Erreichen des Vereinszwecks führen sollen. Anhand dieser thematischen
Positionspapiere lässt sich gut erkennen, ob die Ziele einzelner Aktionen –
seien sie nun von NAJU-Mitgliedern oder Externen ausgeführt - mit den Zielen der
NAJU übereinstimmen. Wenn es um die Unterstützung von Aktionen durch die NAJU
geht, ist also zwischen Zielen, die sich mit denen der NAJU decken und solchen
bei denen dies nicht der Fall ist, zu unterscheiden.
Politische Aktionsformen
Die NAJU nutzt ein breites Spektrum an politischen Aktionsformen. Dazu gehören
beispielsweise die Teilnahme und Organisation von Demonstrationen,
Protestaktionen, öffentliche Briefe an Entscheidungsträger*innen,
Politikergespräche, Kontakte zu politischen und zivilgesellschaftlichen
Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen.
Die NAJU hat sich auch mit anderen Aktionsformen befasst, unter anderem mit
zivilem Ungehorsam. Dieser Begriff wird zuweilen unscharf verwendet. Ziviler
Ungehorsam ist eine Form des politischen Protests, bei der Bürger*innen bewusst
und gewaltfrei gegen Gesetze oder Regierungsentscheidungen verstoßen, um auf ein
gesellschaftliches Problem oder eine Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Im
Gegensatz zu gewaltsamen Protesten und Unruhen zielt ziviler Ungehorsam darauf
ab, die Aufmerksamkeit auf ein Problem zu lenken und Veränderungen durch
friedlichen Widerstand zu erreichen. In der Geschichte der Menschheit hat
ziviler Ungehorsam oft eine wichtige Rolle als Instrument des sozialen Wandels
gespielt, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten, Frieden und Umweltschutz.
Der Begriff „Ziviler Ungehorsam“ beschreibt eine politische Aktionsform, welche
in der Geschichte der Menschheit oft eine wichtige Rolle als Instrument des
sozialen Wandels gespielt hat, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten,
Frieden und Umweltschutz.
Beurteilung
Jeder Versuch der politischen Einflussnahme benötigt eine Aktionsform, die der
Situation angemessen ist und versucht seine internen wie externen Wirkungen
umfassend miteinzubeziehen. Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung von
politischen Aktionsformen, ist die Prüfung, ob sie einem wertegebundenen
unmittelbaren Zweck dienen.
Unter dieser Bedingung unterstützen wir politische Aktionsformen, die den oben
benannten Zielen der NAJU dienen und die sich im Rahmen legaler politischer
Einflussnahme bewegen. Darüber hinaus halten wir Übertretungen rechtlicher
Normen als politische Aktionsform für uns für nicht vertretbar, wenngleich die
Inhalte die richtigen sein können. Wir haben andere Möglichkeiten der
Mobilisierung und nutzen diese auch.
Daneben befürwortet die NAJU solche, die dem Ziel der NAJU Natur- und
Umweltschutz, sowie die Umweltbildung zu fördern dienlich sind. Im Einklang mit
der Satzung heißen wir politische Aktionen gut, die in der Absicht geschehen,
Bewusstsein und Sympathie für Natur- und Umweltschutz hervorzurufen. Solche, in
welchen der Verlust von Unterstützung durch die Form der politischen Aktion in
Kauf genommen oder provoziert wird, lehnen wir ab. Ebenso eine Verletzung von
Rechtsnormen, die mit Strafe bewehrt sind, verbietet sich bei allen
Aktionsformen.
Die NAJU lehnt Gewalt grundsätzlich ab. Wie bereits viele Studien feststellen
konnten, liegen die Erfolgschancen der Zielerreichung bei gewaltfreiem
Widerstand deutlich höher als bei Einsatz von Gewalt. Außerdem lehnt die NAJU
Gewalt generell ab. Daher müssen die Aktionen und Proteste gewalt- und
gefährdungsfrei sein. Zu keinem Zeitpunkt darf die Gefahr der Selbst- oder
Fremdgefährdung existieren. Dazu gehören Gewaltaktionen in beide Richtungen.
Weder die Polizei noch die Protestierenden sollen gewaltvolle Handlungen
ausüben. In einem demokratischen Staat ist Gewalt weder ein gerechtfertigtes
Mittel zur politischen Meinungsäußerung noch zur Erwirkung einer
Gesetzesänderung oder von Regierungshandlungen, auch im Angesicht einer globalen
Bedrohung.
Forderung zu aktivem Miteinander
Seit Jahrzehnten versuchen Klimaaktivist*innen, Wissenschaftler*innen und andere
Umweltschützende, wie auch die Naturschutzjugend, die Politik friedlich zu einem
dem Ausmaß der Umweltkrisen angemessenen Umlenken ihres Handelns zu bewegen.
Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen Agierenden als nicht
ausreichend eingeschätzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
wegweisenden Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des
Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen. Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen politischen Handlungsträger als nicht ausreichend eingeschätzt, um unsere Erde und die Menschen zu schützen .
Die bisher ergriffenen Maßnahmen lassen eher eine Erderwärmung um 3,5° C
erwarten. [1]
Darum fordert die NAJU die Gesellschaft zu folgenden Punkten auf:
Um unsere einmalige Erde und die Menschen, die auf ihr leben, zu schützen,
müssen wir die Problematik der Artenkrise und des Klimawandels wahrnehmen,
anerkennen, entsprechende Folgerungen ziehen und uns solidarisch für eine
Verbesserung einsetzen. Wir müssen gemeinsam für Veränderung bereit sein.
Damit das gelingt, müssen wir gemeinsame Proteste in ein der Situation
angemessenes Verhältnis setzen und durch gezielte und gewaltfreie Aktionen
unseren Forderungen Nachdruck verleihen. Wir fordern die Gesellschaft dazu auf,
sich für den Schutz unserer Erde und der Sicherung des Lebens auf der Erde für
zukünftige Generationen einzusetzen. Jede*r ist aufgefordert, laut zu werden, um
auf diesem Wege unseren Forderungen Ausdruck zu verleihen, ohne dabei die
Sicherheit des Einzelnen zu gefährden. Wir wollen ein gemeinsames und lautes
Auftreten für gemeinsame Ziele.
Aufmerksamkeit ist der erste Schritt für erfolgreichen Protest. Diese
Aufmerksamkeit muss über Frustration hinaus ausdauernd aufrechterhalten werden.
Es benötigt immer wieder des Protests, um auf die Notwendigkeit zu
klimagerechter Veränderung aufmerksam zu machen.
Ein wichtiger Faktor für das Erreichen von Veränderungen ist der Druck und die
Unterstützung. Je größer und breiter die soziale Bewegung ist, desto höher die
Erfolgswahrscheinlichkeit. Eine große Bewegung verfügt aufgrund ihrer breiten
und diversen gesellschaftlichen Basis über ein höheres Druckpotenzial.
Im gleichen Zuge fordern wir von Bund und Länder, dass sie eine konsequente
Gesetzgebung zum Klimaschutz verabschiedet, welche unbedingt und unverzüglich
umgesetzt wird. Die bisherigen Beschlüsse verfehlen die Klimaziele für 2030
deutlich. Wir fordern, dass die Bundesregierung diesen Rechtsbruch beendet und
sofort ein Paris-kompatibles Klima-Sofortprogramm vorlegt, dass unser Land
endlich auf den 1,5-Grad-Pfad bringt
Ein „Miteinander“ funktioniert nur dann, wenn Gesellschaft und Politik aufhören
ihre Augen vor der Realität zu verschließen, auf die wir zusteuern.
Außerdem erwarten wir von allen Politiker*innen, dass sie die menschengemachten
Klimaschutzprobleme ernst nehmen und anerkennen sowie die Klimaschützenden und
jungen Menschen unterstützen und fördern. Die Klimakrise kann nur
gemeinschaftlich und generationsübergreifend überwunden werden.
Quellen:
Dreier, R. (1985). Der Rechtsstaat im Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und
Recht. Juristenzeitung, 40(8), 353-359.
Kiesewetter, B. (2022). Klimaaktivismus als ziviler Ungehorsam. Zeitschrift für
Praktische Philosophie, 9(1), 77-114. https://doi.org/10.22613/zfpp/9.1.3
Rawls, J., & Vetter, H. (2020). Eine Theorie der Gerechtigkeit (22. Auflage.).
Suhrkamp.
Schönwiese, C. (2020). Klimawandel kompakt: ein globales Problem
wissenschaftlich erklärt. (3. aktualisierte Auflage.). Borntraeger. S. 87
Schweitzer, C. (2015). Soziale Verteidigung und Gewaltfreier Aufstand Reloaded-
neue Einblicke in Zivilen Widerstand.
https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/42172/ssoar-2015-
schweitzer-
Soziale_Verteidigung_und_Gewaltfreier_Aufstand.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnknam-
e=ssoar-2015-schweitzer-Soziale_Verteidigung_und_Gewaltfreier_Aufstand.pdf
Vüllers, J., & Destradi, S. (2015). Gewaltfreie Widerstandsbewegungen und ihre
Erfolgsbedingungen. Zeitschrift für Friedens-und Konfliktforschung, 4(1), 115-
146.
https://www.jstor.org/stable/pdf/48519653.pdf?refreqid=excelsior%3Abb633a4c031e6-
4173d6fe621302ac5e0&ab_segments=&origin=&initiator=&acceptTC=1
Wassermann, R. (1983). GIBT ES EIN RECHT AUF ZIVILEN UNGEHORSAM? Gewaltfreier
Widerstand und Rechtsordnung. Zeitschrift für Politik, 30(4), 343-348.
https://www.jstor.org/stable/pdf/24225873.pdf?refreqid=excelsior%3Aa3af1bbc46aca-
daea59e402ec62b135b&ab_segments=&origin=&initiator=
[1] Schönwiese (2020)
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