A12: NAJU-Positionspapier: politische Aktionsformen
Veranstaltung: | Deli |
---|---|
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 21.08.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.08.2024, 10:39 |
Antragshistorie: | Version 1(22.08.2024) |
Veranstaltung: | Deli |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 21.08.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.08.2024, 10:39 |
Antragshistorie: | Version 1(22.08.2024) Version 1 |
Dieses Positionspapier befasst sich mit politischen Aktionsformen. Die
Naturschutzjugend (NAJU) ist politischer Akteur. Sie nimmt öffentlich Stellung.
Daher beschäftigt sie sich auch mit der Frage, mit welchen Mitteln und
Aktionsformen sie Einfluss auf die Politik nehmen möchte, beziehungsweise zu
Kooperationen und Bündnissen bereit ist oder Aktionen Anderer mitzutragen und zu
unterstützen.
Dieses Positionspapier befasst sich mit politischen Aktionsformen. Die Naturschutzjugend (NAJU) ist politischer Akteur. Sie und nimmt öffentlich Stellung. Daher beschäftigt sie sich auch mit der Frage, mit welchen Mitteln und Aktionsformen sie Einfluss auf die Politik nehmen möchte, beziehungsweise zu Kooperationen und Bündnissen bereit ist oder Aktionen Anderer mitzutragen und zu unterstützen.
Dieses Positionspapier befasst sich mit politischen Aktionsformen. Die Naturschutzjugend (NAJU) ist politischer Akteur. Sie nimmt öffentlich Stellung. Daher beschäftigt sie sich auch mit der Frage, mit welchen Mitteln und Aktionsformen siedie NAJU Einfluss auf die Politik nehmen möchte, beziehungsweise zu welchen Kooperationen und Bündnissen sie bereit ist oder welche Aktionen Anderer mitzutragen und zu unterstützen sind.
Dieses Positionspapier befasst sich mit politischen Aktionsformen. Die Naturschutzjugend (NAJU) ist ein politischer Akteur. Sie nimmt öffentlich Stellung. Daher beschäftigt sie sich auch mit der Frage, mit welchen Mitteln und Aktionsformen sie Einfluss auf die Politik nehmen möchte, beziehungsweise zu Kooperationen und Bündnissen bereit ist oder Aktionen Anderer mitzutragen und zu unterstützen.
Eine Stellungnahme zu politischen Aktionsformen ist an die Ziele der NAJU und
die organisational gebotenen Aktionsformen des Verbandes geknüpft. Aus diesem
Grund sollen diese eingangs beschrieben werden. Die NAJU steht für einen
inklusiven
Natur- und Umweltschutz. Der Zweck der NAJU ist nach ihrer Satzung die Förderung
des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und Umweltschutzes
sowie des Verständnisses junger Menschen für den Schutz der Natur und Umwelt.
Außerdem strebt die NAJU nach einer besseren Umweltbildung und (politischen)
Repräsentanz der Jugend. Die NAJU versteht Klimaschutz als Teil des Natur- und
Umweltschutzes.
Eine Stellungnahme zu politischen Aktionsformen ist an die Ziele der NAJU und die organisational gebotenen Aktionsformen des Verbandes geknüpft. Aus diesem Grund sollen diese eingangs beschrieben werden. Die NAJU steht für einen inklusiven
Natur- und Umweltschutz. Der Zweck der NAJU ist nach ihrer Satzung die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und Umweltschutzes sowie des Verständnisses junger Menschen für den Schutz der Natur und Umwelt. Außerdem strebt die NAJU nach einer besseren Umweltbildung und (politischen) Repräsentanz der Jugend. Die NAJU versteht Klimaschutz als Teil des Natur- und Umweltschutzes.
Eine Stellungnahme zu politischen Aktionsformen ist an die Ziele der NAJU und die organisational gebotenen Aktionsformen des Verbandes geknüpft. Aus diesem Grund sollen diese eingangs beschrieben werden. Die NAJU steht für einen inklusiven
Natur- und Umweltschutz. Der ZweckDie Zwecke der NAJU istsind nach ihrer Satzung die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und Umweltschutzes sowie des Verständnisses junger Menschen für den Schutz der Natur und Umwelt. Außerdem strebt die NAJU nach einer besseren Umweltbildung und (politischen) Repräsentanz der Jugend. Die NAJU versteht Klimaschutz als Teil des Natur- und Umweltschutzes.
Eine Stellungnahme zu politischen Aktionsformen ist an die Ziele der NAJU und die organisational gebotenen Aktionsformen des Verbandes geknüpft. Aus diesem Grund sollen diese eingangs beschrieben werden. Die NAJU steht für einen inklusiven
Natur- Umwelt- und UmweltschutzKlimaschutz. Der Zweck der NAJU ist nach ihrer Satzung die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und Umweltschutzes sowie des Verständnisses junger Menschen für den Schutz der Natur und Umwelt. Außerdem strebt die NAJU nach einer besseren Umweltbildung und (politischen) Repräsentanz der Jugend. Die NAJU versteht Klimaschutz als Teil des Natur- und Umweltschutzes.
Eine Stellungnahme zu politischen Aktionsformen ist an die Ziele der NAJU und die organisational gebotenen Aktionsformen des Verbandes geknüpft. Aus diesem Grund sollen diese eingangs beschrieben werden. Die NAJU steht für einen inklusiven
Natur- und Umweltschutz. Der Zweck der NAJU ist nach ihrer Satzung die Förderung des Naturschutzes, Klimaschutzes der Landschaftspflege, des Tierschutzes und Umweltschutzes sowie des Verständnisses junger Menschen für den Schutz der Natur und Umwelt. Außerdem strebt die NAJU nach einer besseren Umweltbildung und (politischen) Repräsentanz der Jugend. Die NAJU versteht Klimaschutz als Teil des Natur- und Umweltschutzes.
Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell und bekennt sich zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Antidemokratisches und diskriminierendes Verhalten wird ausdrücklich verurteilt
und steht den Grundsätzen der NAJU entgegen. Ebenso ist der NAJU die Werbung für
oder gegen einzelne politische Parteien untersagt, was aber selbstverständlich
nicht inhaltliche Kritik an den Programmen dieser ausschließt.
Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell und bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Da die NAJU außerschulisch wirkt, muss keine parteipolitisch neutrale Einstellung vertreten werden.Antidemokratisches und diskriminierendes Verhalten wird ausdrücklich verurteilt und steht den Grundsätzen der NAJU entgegen. Ebenso ist der NAJU die Werbung für oder gegen einzelne politische Parteien untersagt, was aber selbstverständlich nicht inhaltliche Kritik an den Programmen dieser ausschließt.
Das Ziel der NAJU ist, den Natur- und Umweltschutz sowie die Umweltbildung zu
fördern. Diesem Ziel ist gemäß der Satzung alles Handeln untergeordnet.
Verhalten, das nicht positiv auf dieses Ziel hinwirkt oder ihm sogar
widerspricht, wäre nicht satzungskonform.
Das Ziel der NAJU ist, den Natur- und Umweltschutz sowie die Umweltbildung zu fördern. Diesem Ziel ist gemäß der Satzung alles Handeln untergeordnet. Verhalten, das nicht positiv auf dieses Ziel hinwirkt oder ihmdiesem sogar widerspricht, wäreist nicht satzungskonform.
Das ZielDie Ziele der NAJU istsind, den Natur- und Umweltschutz sowie die Umweltbildung zu fördern. Diesem ZielDiesen Zielen ist gemäß der Satzung alles Handeln untergeordnet. Verhalten, das nicht positiv auf dieses Zieldiese Ziele hinwirkt oder ihm sogar widerspricht, wäre nicht satzungskonform.
Das Ziel der NAJU ist, den Natur, Umwelt- und UmweltschutzKlimaschutz sowie die Umweltbildung zu fördern. Diesem Ziel ist gemäß der Satzung alles Handeln untergeordnet. Verhalten, das nicht positiv auf dieses Ziel hinwirkt oder ihm sogar widerspricht, wäre nicht satzungskonform.
Bereits in der Satzung werden Möglichkeiten der Verwirklichung des
Satzungszwecks benannt, die im Zusammenhang mit Protesten relevant sind bzw.
sein können, ohne dies explizit zu benennen, z.B. öffentliches Vertreten und
Verbreiten des Natur- und Umweltschutzgedankens, Einwirkung auf Gesetzgebung und
Verwaltung und das Eintreten für den konsequenten Vollzug der
Rechtsvorschriften.
Bereits in der Satzung werden Möglichkeiten der Verwirklichung des Satzungszwecks benannt, die im Zusammenhang mit Protesten relevant sind bzw. sein können, ohne dies explizit zu benennen, z.B. aus denen sich mögliche politische Aktionsformen ableiten lassen. Daraus ergeben sich beispielsweise öffentliches Vertreten und Verbreiten des Natur- und Umweltschutzgedankens, Einwirkung auf Gesetzgebung und Verwaltung und das Eintreten für den konsequenten Vollzug der Rechtsvorschriften.
Eine weitere Aufgabe der NAJU ist das Informieren der Jugend über Probleme im
Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Dazu gehört die Förderung des
demokratischen Handelns von jungen Menschen und auch die regelmäßige
Kontaktpflege mit anderen Jugendlichen, Jugendgruppen und Jugendorganisationen
auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.
In den Positionspapieren hat die NAJU ihre Ziele für Teilbereiche dargelegt, die
zum Erreichen des Vereinszwecks führen sollen. Anhand dieser thematischen
Positionspapiere lässt sich gut erkennen, ob die Ziele einzelner Aktionen –
seien sie nun von NAJU-Mitgliedern oder Externen ausgeführt - mit den Zielen der
NAJU übereinstimmen. Wenn es um die Unterstützung von Aktionen durch die NAJU
geht, ist also zwischen Zielen, die sich mit denen der NAJU decken und solchen
bei denen dies nicht der Fall ist, zu unterscheiden.
In den Positionspapieren hat die NAJU ihreDie gesetzten Ziele für Teilbereiche dargelegt, die zumder NAJU, welchezum Erreichen des Vereinszwecks führen sollen, sind in ihren Positionspapieren dargestellt. Anhand dieser thematischen Positionspapiere lässt sich gut erkennen, ob die Ziele einzelner Aktionen – seien sie nun von NAJU-Mitgliedern oder Externen ausgeführt - mit den Zielen der NAJU übereinstimmen. Wenn es um dieBei der Unterstützung von Aktionen durch die NAJU geht, ist alsomuss zwischen Zielen, die sich mit denen der NAJU decken und solchen Zielen, bei denen dies nicht der Fall ist, zu unterscheidenunterschieden werden.
In den Positionspapieren hat die NAJU ihre Ziele für Teilbereiche dargelegt, die zum Erreichen des Vereinszwecks führen sollen. Anhand dieser thematischen Positionspapiere lässt sich gut erkennen, ob die Ziele einzelner Aktionen – seien sie nun von NAJU-Mitgliedern oder Externen ausgeführt - mit den Zielen der NAJU übereinstimmen. Wenn es um die Unterstützung von Aktionen durch die NAJU geht, ist also zwischen Zielen, die sich mit denen der NAJU decken und solchen bei denen dies nicht der Fall ist, zu unterscheiden.muss im Vorhinein überprüft werden, ob die Ziele mit denen der NAJU vereinbar sind.
Die NAJU nutzt ein breites Spektrum an politischen Aktionsformen. Dazu gehören
beispielsweise die Teilnahme und Organisation von Demonstrationen,
Protestaktionen, öffentliche Briefe an Entscheidungsträger*innen,
Politikergespräche, Kontakte zu politischen und zivilgesellschaftlichen
Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen.
Die NAJU nutzt ein breites Spektrum an politischen Aktionsformen. Dazu gehören beispielsweise die Teilnahme und Organisation von Demonstrationen, Protestaktionen, öffentliche Briefe an Entscheidungsträger*innen, PolitikergesprächeGespräche mit Politiker*innen, Kontakte zu politischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen.
Die NAJU hat sich auch mit anderen Aktionsformen befasst, unter anderem mit
zivilem Ungehorsam. Dieser Begriff wird zuweilen unscharf verwendet. Ziviler
Ungehorsam ist eine Form des politischen Protests, bei der Bürger*innen bewusst
und gewaltfrei gegen Gesetze oder Regierungsentscheidungen verstoßen, um auf ein
gesellschaftliches Problem oder eine Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Im
Gegensatz zu gewaltsamen Protesten und Unruhen zielt ziviler Ungehorsam darauf
ab, die Aufmerksamkeit auf ein Problem zu lenken und Veränderungen durch
friedlichen Widerstand zu erreichen. In der Geschichte der Menschheit hat
ziviler Ungehorsam oft eine wichtige Rolle als Instrument des sozialen Wandels
gespielt, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten, Frieden und Umweltschutz.
Der Begriff „Ziviler Ungehorsam“ beschreibt eine politische Aktionsform, welche
in der Geschichte der Menschheit oft eine wichtige Rolle als Instrument des
sozialen Wandels gespielt hat, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten,
Frieden und Umweltschutz.
Die NAJU hat sich auch mit anderen Aktionsformen befasst, unter anderem mit zivilem Ungehorsam. Dieser Begriff wird zuweilen unscharf verwendet. Ziviler Ungehorsam ist eine Form des politischen Protests, bei der Bürger*innen bewusst und gewaltfrei gegen Gesetze oder Regierungsentscheidungen verstoßen, um auf ein gesellschaftliches Problem oder eine Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Im Gegensatz zu gewaltsamen Protesten und Unruhen zielt ziviler Ungehorsam darauf ab, die Aufmerksamkeit auf ein Problem zu lenken und Veränderungen durch friedlichen Widerstand zu erreichen. In der Geschichte der Menschheit hat ziviler Ungehorsam oft eine wichtige Rolle als Instrument des sozialen Wandels gespielt, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten, Frieden und Umweltschutz. Der Begriff „Ziviler Ungehorsam“ beschreibt eine politische Aktionsform, welche in der Geschichte der Menschheit oft eine wichtige Rolle als Instrument des sozialen Wandels gespielt hat, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten, Frieden und Umweltschutz.
Die NAJU hat sich auch mit anderen Aktionsformen befasst, unter anderem mit zivilem Ungehorsam. Dieser Begriff wird zuweilen unscharf verwendet. Ziviler Ungehorsam ist eine Form des politischen Protests, bei der Bürger*innen bewusst und gewaltfrei gegen Gesetze oder Regierungsentscheidungen verstoßen, um auf ein gesellschaftliches Problem oder eine Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Im Gegensatz zu gewaltsamen Protesten und Unruhen zielt ziviler Ungehorsam darauf ab, die Aufmerksamkeit auf ein Problem zu lenken und Veränderungen durch friedlichen Widerstand zu erreichen. In der Geschichte der Menschheit hat ziviler Ungehorsam oft eine wichtige Rolle als Instrument des sozialen Wandels gespielt, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten, Frieden und Umweltschutz. Der Begriff „Ziviler Ungehorsam“ beschreibt somit eine politische Aktionsform, welche in der Geschichte der Menschheit oft eine wichtige Rolle als Instrument des sozialen Wandels gespielt hat, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten, Frieden und Umweltschutz.
Die NAJU hat sich auch mit anderen Aktionsformen befasst, unter anderem mit zivilem Ungehorsam. Dieser Begriff wird zuweilen unscharf verwendet. Ziviler Ungehorsam ist eine Form des politischen Protests, bei der Bürger*innen bewusst und gewaltfrei gegen Gesetze oder Regierungsentscheidungen verstoßen, um auf ein gesellschaftliches Problem oder eine Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Im Gegensatz zu gewaltsamen Protesten und Unruhen zielt ziviler Ungehorsam darauf ab, die Aufmerksamkeit auf ein Problem zu lenken und Veränderungen durch friedlichen Widerstand zu erreichen. In der Geschichte der Menschheit hat ziviler Ungehorsam oft eine wichtige Rolle als Instrument des sozialen Wandels gespielt, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten, Frieden und Umweltschutz. [Q1*], [Q2*] Der Begriff „Ziviler Ungehorsam“ beschreibt eine politische Aktionsform, welche in der Geschichte der Menschheit oft eine wichtige Rolle als Instrument des sozialen Wandels gespielt hat, insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten, Frieden und Umweltschutz.
Jeder Versuch der politischen Einflussnahme benötigt eine Aktionsform, die der
Situation angemessen ist und versucht seine internen wie externen Wirkungen
umfassend miteinzubeziehen. Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung von
politischen Aktionsformen, ist die Prüfung, ob sie einem wertegebundenen
unmittelbaren Zweck dienen.
Unter dieser Bedingung unterstützen wir politische Aktionsformen, die den oben
benannten Zielen der NAJU dienen und die sich im Rahmen legaler politischer
Einflussnahme bewegen. Darüber hinaus halten wir Übertretungen rechtlicher
Normen als politische Aktionsform für uns für nicht vertretbar, wenngleich die
Inhalte die richtigen sein können. Wir haben andere Möglichkeiten der
Mobilisierung und nutzen diese auch.
Unter dieser Bedingung unterstützen wir politische Aktionsformen, die den oben benannten Zielen der NAJU dienen und die sich im Rahmen legaler politischer Einflussnahme bewegen. Darüber hinaus halten wir Übertretungen rechtlicher Normen als politische Aktionsform für uns für nicht vertretbar, wenngleich die Inhalte die richtigen sein können. Wir haben andere Möglichkeiten der Mobilisierung und nutzen diese auch., mit Ausnahme des zivilen Ungehorsams entsprechend der von uns aufgefassten Definition. Wir haben Möglichkeiten der Mobilisierung ohne Gewalt und Diskriminierung und nutzen diese auch.
Unter dieser Bedingung unterstützen wir politische Aktionsformen, die den oben benannten Zielen der NAJU dienen und die sich im Rahmen legaler politischer Einflussnahme bewegen. Darüber hinaus halten wir Übertretungen rechtlicher Normen als politische Aktionsform für unsMitglieder der NAJU (?) für nicht vertretbar, wenngleich die Inhalte die richtigen sein können. Wir haben andere Möglichkeiten der Mobilisierung und nutzen diese auch.
Daneben befürwortet die NAJU solche, die dem Ziel der NAJU Natur- und
Umweltschutz, sowie die Umweltbildung zu fördern dienlich sind. Im Einklang mit
der Satzung heißen wir politische Aktionen gut, die in der Absicht geschehen,
Bewusstsein und Sympathie für Natur- und Umweltschutz hervorzurufen. Solche, in
welchen der Verlust von Unterstützung durch die Form der politischen Aktion in
Kauf genommen oder provoziert wird, lehnen wir ab. Ebenso eine Verletzung von
Rechtsnormen, die mit Strafe bewehrt sind, verbietet sich bei allen
Aktionsformen.
Daneben befürwortet die NAJU solche Aktionsformen, die dem Ziel der NAJUden Zielen des Natur- und Umweltschutzes, sowie dieder Umweltbildung zu fördern dienlich sind. Im Einklang mit der Satzung heißen wir politische Aktionen gut, die in der Absicht geschehen, Bewusstsein und Sympathie für Natur- und Umweltschutz hervorzurufen. Solche, in welchen der Verlust von Unterstützung durch die Form der politischen Aktion in Kauf genommen oder provoziert wird, lehnen wir ab. Ebenso eine Verletzung von Rechtsnormen, die mit Strafe bewehrt sind, verbietet sich bei allen Aktionsformen.
Daneben befürwortet die NAJU solche, die dem Ziel der NAJU Natur- und Umweltschutz, sowie die Umweltbildung zu fördern dienlich sind. Im Einklang mit der Satzung heißen wir politische Aktionen gut, die in der Absicht geschehen, Bewusstsein und Sympathie für Natur- und Umweltschutz hervorzurufen. Solche, in welchen der Verlust von politischer, finanzieller und gesellschaftlicher (?) Unterstützung durch die Form der politischen Aktion in Kauf genommen oder provoziert wird, lehnen wir ab. Ebenso eine Verletzung von Rechtsnormen, die mit Strafe bewehrt sind, verbietet sich bei allen Aktionsformen.
Daneben befürwortet die NAJU solche, die dem Ziel der NAJU Natur- und Umweltschutz, sowie die Umweltbildung zu fördern dienlich sind. Im Einklang mit der Satzung heißen wir politische Aktionen gut, die in der Absicht geschehen, Bewusstsein und Sympathie für Natur- und Umweltschutz hervorzurufen. Solche, in welchen der Verlust von Unterstützung durch die Form der politischen Aktion in Kauf genommen oder provoziert wird, lehnen wir ab. Ebenso verbietet sich eine Verletzung von Rechtsnormen, die mit Strafe bewehrt sind, verbietet sich bei allen Aktionsformen.
Daneben befürwortet die NAJU solche, die dem Ziel der NAJU Natur,Umwelt- und UmweltschutzKlimaschutz, sowie die Umweltbildung zu fördern dienlich sind. Im Einklang mit der Satzung heißen wir politische Aktionen gut, die in der Absicht geschehen, Bewusstsein und Sympathie für Natur- und Umweltschutz hervorzurufen. Solche, in welchen der Verlust von Unterstützung durch die Form der politischen Aktion in Kauf genommen oder provoziert wird, lehnen wir ab. Ebenso eine Verletzung von Rechtsnormen, die mit Strafe bewehrt sind, verbietet sich bei allen Aktionsformen.
Daneben befürwortet die NAJU solche, die dem Ziel der NAJU Natur- und Umweltschutz, sowie die Umweltbildung zu fördern dienlich sind. Im Einklang mit der Satzung heißen wir politische Aktionen gut, die in der Absicht geschehen, Bewusstsein und Sympathie für Natur, Umwelt - und UmweltschutzKlimaschutz hervorzurufen. Solche, in welchen der Verlust von Unterstützung durch die Form der politischen Aktion in Kauf genommen oder provoziert wird, lehnen wir ab. Ebenso eine Verletzung von Rechtsnormen, die mit Strafe bewehrt sind, verbietet sich bei allen Aktionsformen.
Die NAJU lehnt Gewalt grundsätzlich ab. Wie bereits viele Studien feststellen
konnten, liegen die Erfolgschancen der Zielerreichung bei gewaltfreiem
Widerstand deutlich höher als bei Einsatz von Gewalt. Außerdem lehnt die NAJU
Gewalt generell ab. Daher müssen die Aktionen und Proteste gewalt- und
gefährdungsfrei sein. Zu keinem Zeitpunkt darf die Gefahr der Selbst- oder
Fremdgefährdung existieren. Dazu gehören Gewaltaktionen in beide Richtungen.
Weder die Polizei noch die Protestierenden sollen gewaltvolle Handlungen
ausüben. In einem demokratischen Staat ist Gewalt weder ein gerechtfertigtes
Mittel zur politischen Meinungsäußerung noch zur Erwirkung einer
Gesetzesänderung oder von Regierungshandlungen, auch im Angesicht einer globalen
Bedrohung.
Die NAJU lehnt Gewalt grundsätzlich ab. Wie bereits viele Studien feststellen konnten, liegen die Erfolgschancen der Zielerreichung bei gewaltfreiem Widerstand deutlich höher als bei Einsatz von Gewalt. Außerdem lehnt die NAJU Gewalt generell ab. Daher müssen die Aktionen und Proteste gewalt- und gefährdungsfrei sein. Zu keinem Zeitpunkt darf die Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung existieren. Dazu gehören Gewaltaktionen in beide Richtungen. Daher müssen die Aktionen und Proteste gewalt- und gefährdungsfrei sein. Zu keinem Zeitpunkt darf die Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung existieren. Dazu gehören Gewaltaktionen in beide Richtungen: Weder die Polizei noch die Protestierenden sollen gewaltvolle Handlungen ausüben. In einem demokratischen Staat ist Gewalt weder ein gerechtfertigtes Mittel zur politischen Meinungsäußerung noch zur Erwirkung einer Gesetzesänderung oder von Regierungshandlungen, auch im Angesicht einer globalen Bedrohung.
Die NAJU lehnt Gewalt grundsätzlich ab. Wie bereits viele Studien feststellen konnten (Quellen?), liegen die Erfolgschancen der Zielerreichung bei gewaltfreiem Widerstand deutlich höher als bei Einsatz von Gewalt. Außerdem lehnt die NAJU Gewalt generell ab.- Daher müssen die Aktionen und Proteste gewalt- und gefährdungsfrei sein. Zu keinem Zeitpunkt darf die Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung existieren. Dazu gehören Gewaltaktionen in beide Richtungen. Weder die Polizei noch die Protestierenden sollen gewaltvolle Handlungen ausüben. In einem demokratischen Staat ist Gewalt weder ein gerechtfertigtes Mittel zur politischen Meinungsäußerung noch zur Erwirkung einer Gesetzesänderung oder von Regierungshandlungen, auch im Angesicht einer globalen Bedrohung.
Die NAJU lehnt Gewalt grundsätzlich ab. Wie bereits viele Studien feststellen konnten, liegen die Erfolgschancen der Zielerreichung bei gewaltfreiem Widerstand deutlich höher als bei Einsatz von Gewalt. Außerdem lehnt die NAJU Gewalt generell ab. Daher müssen die Aktionen und Proteste gewalt- und gefährdungsfrei sein. Zu keinem Zeitpunkt darf die Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung existieren.gewaltfrei sein. Dazu gehören Gewaltaktionen in beide Richtungen. Weder die Polizei noch die Protestierenden sollen gewaltvolle Handlungen ausüben. In einem demokratischen Staat ist Gewalt weder ein gerechtfertigtes Mittel zur politischen Meinungsäußerung noch zur Erwirkung einer Gesetzesänderung oder von Regierungshandlungen, auch im Angesicht einer globalen Bedrohung.
Seit Jahrzehnten versuchen Klimaaktivist*innen, Wissenschaftler*innen und andere
Umweltschützende, wie auch die Naturschutzjugend, die Politik friedlich zu einem
dem Ausmaß der Umweltkrisen angemessenen Umlenken ihres Handelns zu bewegen.
Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen Agierenden als nicht
ausreichend eingeschätzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
wegweisenden Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des
Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen.
Seit Jahrzehnten versuchen Klimaaktivist*innen, Wissenschaftler*innen und andere Umweltschützende, wie auch die Naturschutzjugend, die Politik friedlich zu einem dem Ausmaß der Umweltkrisen angemessenen Umlenken ihres Handelns zu bewegen. Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen Agierenden als nicht ausreichend eingeschätzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen. Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen politischen Handlungsträger als nicht ausreichend eingeschätzt, um unsere Erde und die Menschen zu schützen .
Seit Jahrzehnten versuchen Klimaaktivist*innen, Wissenschaftler*innen und andere Umweltschützende, wie auch die Naturschutzjugend, die Politik friedlich zu einem dem Ausmaß der Umweltkrisen angemessenen Umlenken ihres Handelns zu bewegen. Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen Agierenden als nicht ausreichend eingeschätzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil vom März 2021 festgestellt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen.
Die bisher ergriffenen Maßnahmen lassen eher eine Erderwärmung um 3,5° C erwarten. [1]
Darum fordert die NAJU die Gesellschaft zu folgenden Punkten auf:
Darum fordert die NAJU die Gesellschaft zu folgenden Punkteneinem gemeinsamen und aktiven Miteinander auf:
Um unsere einmalige Erde und die Menschen, die auf ihr leben, zu schützen,
müssen wir die Problematik der Artenkrise und des Klimawandels wahrnehmen,
anerkennen, entsprechende Folgerungen ziehen und uns solidarisch für eine
Verbesserung einsetzen. Wir müssen gemeinsam für Veränderung bereit sein.
Um unsere einmalige Erde und die Menschen, die auf ihr leben, zu schützen, müssen wir die Problematik der Artenkrise und des Klimawandels wahrnehmen, anerkennen, entsprechende Folgerungen ziehen und uns solidarisch für eine Verbesserung einsetzen. Wir müssen gemeinsam für Veränderung bereit sein.
Um unsere einmalige Erde und die Menschen, die auf ihr leben, zu schützen, müssen wir die Problematik der Artenkrise und des Klimawandels wahrnehmen, anerkennen, entsprechende Folgerungen ziehen und uns solidarisch für eine Verbesserung einsetzen. Wir müssen gemeinsam für Veränderung bereit sein.
Damit das gelingt, müssen wir gemeinsame Proteste in ein der Situation
angemessenes Verhältnis setzen und durch gezielte und gewaltfreie Aktionen
unseren Forderungen Nachdruck verleihen. Wir fordern die Gesellschaft dazu auf,
sich für den Schutz unserer Erde und der Sicherung des Lebens auf der Erde für
zukünftige Generationen einzusetzen. Jede*r ist aufgefordert, laut zu werden, um
auf diesem Wege unseren Forderungen Ausdruck zu verleihen, ohne dabei die
Sicherheit des Einzelnen zu gefährden. Wir wollen ein gemeinsames und lautes
Auftreten für gemeinsame Ziele.
Darum fordert die NAJU die Gesellschaft auf, sich in Einklang mit unserer Satzung für den Schutz unserer Erde und der Sicherung des Lebens auf der Erde für zukünftige Generationen einzusetzen. Damit das gelingt, müssen wir gemeinsame Proteste in ein der Situation angemessenes Verhältnis setzen und durch gezielte und gewaltfreie Aktionen unseren Forderungen Nachdruck verleihen. Wir fordern die Gesellschaft dazu auf, sich für den Schutz unserer Erde und der Sicherung des Lebens auf der Erde für zukünftige Generationen einzusetzen. Jede*r ist aufgefordert, laut zu werden, um auf diesem Wege unseren Forderungen Ausdruck zu verleihen, ohne dabei die Sicherheit des Einzelnen zu gefährden. Wir wollen ein gemeinsames und lautes Auftreten für gemeinsameunsere Ziele.
Aufmerksamkeit ist der erste Schritt für erfolgreichen Protest. Diese
Aufmerksamkeit muss über Frustration hinaus ausdauernd aufrechterhalten werden.
Es benötigt immer wieder des Protests, um auf die Notwendigkeit zu
klimagerechter Veränderung aufmerksam zu machen.
Aufmerksamkeit ist der erste Schritt für erfolgreichen Protest. Diese Aufmerksamkeit muss über Frustration hinaus ausdauernd aufrechterhalten werden. Es benötigtes bedarf immer wieder des ProtestsProtesten, um auf die Notwendigkeit zu klimagerechter Veränderung aufmerksam zu machen.
Aufmerksamkeit ist der erste Schritt für erfolgreichen Protest. Diese Aufmerksamkeit muss über Frustration hinaus ausdauernd aufrechterhalten werden. Es benötigt immer wieder des Protests, um auf die Notwendigkeit zu klimagerechter Veränderung aufmerksam zu machen.erfolgreiche Veränderungen. Diese Aufmerksamkeit muss ausdauernd aufrechterhalten werden. Dafür sind andauernde, öffentlichkeitswirksame Protestmaßnahmen notwendig.
Ein wichtiger Faktor für das Erreichen von Veränderungen ist der Druck und die
Unterstützung. Je größer und breiter die soziale Bewegung ist, desto höher die
Erfolgswahrscheinlichkeit. Eine große Bewegung verfügt aufgrund ihrer breiten
und diversen gesellschaftlichen Basis über ein höheres Druckpotenzial.
Ein wichtiger Faktor für das Erreichen von Veränderungen ist zudem der politische Druck undbzw. die gesellschaftliche Unterstützung. Je größer und breiter die soziale Bewegung ist, desto höher die Erfolgswahrscheinlichkeit. Eine große Bewegung verfügt aufgrund ihrer breiten und diversen gesellschaftlichen Basis über ein höheres DruckpotenzialErfolgspotenzial.
Im gleichen Zuge fordern wir von Bund und Länder, dass sie eine konsequente
Gesetzgebung zum Klimaschutz verabschiedet, welche unbedingt und unverzüglich
umgesetzt wird. Die bisherigen Beschlüsse verfehlen die Klimaziele für 2030
deutlich. Wir fordern, dass die Bundesregierung diesen Rechtsbruch beendet und
sofort ein Paris-kompatibles Klima-Sofortprogramm vorlegt, dass unser Land
endlich auf den 1,5-Grad-Pfad bringt
Im gleichen Zuge fordern wir von Bund und Ländern, dass sie eine konsequente Gesetzgebung zum Klimaschutz verabschiedetn, welche unbedingt und unverzüglich umgesetzt wird. Die bisherigen Beschlüsse verfehlen die Klimaziele für 2030 deutlich. Wir fordern, dass die Bundesregierung diesen Rechtsbruch beendet und sofort ein Paris-kompatibles Klima-Sofortprogramm vorlegt, dass unser Land endlich auf den 1,5-Grad-Pfad bringt.
Im gleichen Zuge fordern wir von Bund und Länder, dass sie eine konsequente Gesetzgebung zum Klimaschutz verabschiedet, welche unbedingt und unverzüglich umgesetzt wird. Die bisherigen Beschlüsse verfehlen die Klimaziele für 2030 deutlich. Wir fordern, dass die Bundesregierung diesen Rechtsbruch beendet und sofort ein Paris-kompatibles Klima-Sofortprogramm vorlegt, dass unser Land endlich auf den 1,5-Grad-Pfad bringt
Ein „Miteinander“ funktioniert nur dann, wenn Gesellschaft und Politik aufhören
ihre Augen vor der Realität zu verschließen, auf die wir zusteuern.
Ein „Miteinander“ funktioniert nur dann, wenn Gesellschaft und Politik aufhören ihre Augen vor der Realitätgewaltfrei, offen und transparent miteinander kommunizieren und zusammenstehen, um heutigen und zukünftigen Problemen für ein gelingendes gesellschaftliches Zusammenleben gemeinsam zu verschließen, auf die wir zusteuernbegegnen.
Außerdem erwarten wir von allen Politiker*innen, dass sie die menschengemachten
Klimaschutzprobleme ernst nehmen und anerkennen sowie die Klimaschützenden und
jungen Menschen unterstützen und fördern. Die Klimakrise kann nur
gemeinschaftlich und generationsübergreifend überwunden werden.
Außerdem erwarten wir von allen Politiker*innen, dass sie die menschengemachten Klimaschutzprobleme ernst nehmen und anerkennen sowie die Klimaschützenden und jungen Menschen unterstützen und fördern. Die Klimakrise kann nur gemeinschaftlich und generationsübergreifend überwunden werden.
Quellen:
[Q1*] Bundeszentrale für Politische Bildung. (08.09.2023). Die Protestform des zivilen Ungehorsams. https://www.bpb.de/themen/linksextremismus/dossier-linksextremismus/523756/die-protestform-des-zivilen-ungehorsams/ abgerufen am 21.09.2024
[Q2*] Bundeszentrale für Politische Bildung. (11.06.2012). Ziviler Ungehorsam: Annäherung an einen umkämpften Begriff. https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/138281/ziviler-ungehorsam-annaeherung-an-einen-umkaempften-begriff/ abgerufen am 21.09.2024
Dreier, R. (1985). Der Rechtsstaat im Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und
Recht. Juristenzeitung, 40(8), 353-359.
Dreier, R. (1985). Der Rechtsstaat im Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und Recht. Juristenzeitung, 40(8), 353-359.
Kiesewetter, B. (2022). Klimaaktivismus als ziviler Ungehorsam. Zeitschrift für
Praktische Philosophie, 9(1), 77-114. https://doi.org/10.22613/zfpp/9.1.3
Kiesewetter, B. (2022). Klimaaktivismus als ziviler Ungehorsam. Zeitschrift für Praktische Philosophie, 9(1), 77-114. https://doi.org/10.22613/zfpp/9.1.3
Rawls, J., & Vetter, H. (2020). Eine Theorie der Gerechtigkeit (22. Auflage.). Suhrkamp.
Schönwiese, C. (2020). Klimawandel kompakt: ein globales Problem
wissenschaftlich erklärt. (3. aktualisierte Auflage.). Borntraeger. S. 87
Schönwiese, C. (2020). Klimawandel kompakt: ein globales Problem wissenschaftlich erklärt. (3. aktualisierte Auflage.). Borntraeger. S. 87
Schweitzer, C. (2015). Soziale Verteidigung und Gewaltfreier Aufstand Reloaded-
neue Einblicke in Zivilen Widerstand.
https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/42172/ssoar-2015-
schweitzer-
Soziale_Verteidigung_und_Gewaltfreier_Aufstand.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnknam-
e=ssoar-2015-schweitzer-Soziale_Verteidigung_und_Gewaltfreier_Aufstand.pdf
Schweitzer, C. (2015). Soziale Verteidigung und Gewaltfreier Aufstand Reloaded-neue Einblicke in Zivilen Widerstand. https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/42172/ssoar-2015-schweitzer-Soziale_Verteidigung_und_Gewaltfreier_Aufstand.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-2015-schweitzer-Soziale_Verteidigung_und_Gewaltfreier_Aufstand.pdf
Vüllers, J., & Destradi, S. (2015). Gewaltfreie Widerstandsbewegungen und ihre
Erfolgsbedingungen. Zeitschrift für Friedens-und Konfliktforschung, 4(1), 115-
146.
https://www.jstor.org/stable/pdf/48519653.pdf?refreqid=excelsior%3Abb633a4c031e6-
4173d6fe621302ac5e0&ab_segments=&origin=&initiator=&acceptTC=1
Vüllers, J., & Destradi, S. (2015). Gewaltfreie Widerstandsbewegungen und ihre Erfolgsbedingungen. Zeitschrift für Friedens-und Konfliktforschung, 4(1), 115-146. https://www.jstor.org/stable/pdf/48519653.pdf?refreqid=excelsior%3Abb633a4c031e64173d6fe621302ac5e0&ab_segments=&origin=&initiator=&acceptTC=1
Wassermann, R. (1983). GIBT ES EIN RECHT AUF ZIVILEN UNGEHORSAM? Gewaltfreier
Widerstand und Rechtsordnung. Zeitschrift für Politik, 30(4), 343-348.
https://www.jstor.org/stable/pdf/24225873.pdf?refreqid=excelsior%3Aa3af1bbc46aca-
daea59e402ec62b135b&ab_segments=&origin=&initiator=
Wassermann, R. (1983). GIBT ES EIN RECHT AUF ZIVILEN UNGEHORSAM? Gewaltfreier Widerstand und Rechtsordnung. Zeitschrift für Politik, 30(4), 343-348. https://www.jstor.org/stable/pdf/24225873.pdf?refreqid=excelsior%3Aa3af1bbc46acadaea59e402ec62b135b&ab_segments=&origin=&initiator=
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