Veranstaltung: | Deli |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Deli (unter Vorbehalt der Überarbeitung der Quellen und Ergänzung der Links durch ein Abrufdatum) |
Beschlossen am: | 21.09.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
NAJU-Positionspapier: politische Aktionsformen
Beschlusstext
Einleitung
Dieses Positionspapier befasst sich mit politischen Aktionsformen. Die
Naturschutzjugend (NAJU) ist ein politischer Akteur und nimmt öffentlich
Stellung. Daher beschäftigt sie sich auch mit der Frage, mit welchen Mitteln und
Aktionsformen die NAJU Einfluss auf die Politik nehmen möchte, zu welchen
Kooperationen und Bündnissen sie bereit ist oder welche Aktionen Anderer
mitzutragen und zu unterstützen sind.
Wofür steht die NAJU?
Eine Stellungnahme zu politischen Aktionsformen ist an die Ziele der NAJU und
die organisational gebotenen Aktionsformen des Verbandes geknüpft. Die NAJU
steht für einen inklusiven Natur- Umwelt- und Klimaschutz. Die Zwecke der NAJU
sind nach ihrer Satzung die Förderung des Naturschutzes, Klimaschutzes der
Landschaftspflege, des Tierschutzes und Umweltschutzes sowie des Verständnisses
junger Menschen für den Schutz der Natur und Umwelt. Außerdem strebt die NAJU
nach einer besseren Umweltbildung und (politischen) Repräsentanz der Jugend.
Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell und bekennt sich zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Antidemokratisches und diskriminierendes Verhalten wird ausdrücklich verurteilt
und steht den Grundsätzen der NAJU entgegen. Ebenso ist der NAJU die Werbung für
oder gegen einzelne politische Parteien untersagt, was aber selbstverständlich
nicht inhaltliche Kritik an den Programmen dieser ausschließt.
Was wollen wir erreichen?
Die Ziele der NAJU sind, den Natur, Umwelt- und Klimaschutz sowie die
Umweltbildung zu fördern. Diesen Zielen ist gemäß der Satzung alles Handeln
untergeordnet. Verhalten, das nicht positiv auf diese Ziele hinwirkt oder diesem
sogar widerspricht, ist nicht satzungskonform.
Bereits in der Satzung werden Möglichkeiten der Verwirklichung des
Satzungszwecks benannt, aus denen sich mögliche politische Aktionsformen
ableiten lassen. Daraus ergeben sich beispielsweise öffentliches Vertreten und
Verbreiten des Natur- und Umweltschutzgedankens, Einwirkung auf Gesetzgebung und
Verwaltung und das Eintreten für den konsequenten Vollzug der
Rechtsvorschriften.
Eine weitere Aufgabe der NAJU ist das Informieren der Jugend über Probleme im
Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Dazu gehört die Förderung des
demokratischen Handelns von jungen Menschen und auch die regelmäßige
Kontaktpflege mit anderen Jugendlichen, Jugendgruppen und Jugendorganisationen
auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.
Die öffentliche Vertretung der Ziele, das Informieren über Probleme sowie die
Förderung des demokratischen Handelns junger Menschen stehen alle im Einklang
mit der Teilnahme an und dem Aufruf zu öffentlichen Demonstrationen.
Die gesetzten Ziele der NAJU, welche zum Erreichen des Vereinszwecks führen
sollen, sind in ihren Positionspapieren für Teilbereiche dargestellt. Anhand
dieser thematischen Positionspapiere lässt sich erkennen, ob die Ziele einzelner
Aktionen – von NAJU-Mitgliedern oder Externen ausgeführt - mit den Zielen der
NAJU übereinstimmen. Wenn es um die Unterstützung von Aktionen durch die NAJU
geht, muss im Vorhinein überprüft werden, ob die Ziele mit denen der NAJU
vereinbar sind.
Politische Aktionsformen
Die NAJU nutzt ein breites Spektrum an politischen Aktionsformen. Dazu gehören
beispielsweise die Teilnahme und Organisation von Demonstrationen,
Protestaktionen, öffentliche Briefe an Entscheidungsträger*innen, Gespräche mit
Politiker*innen, Kontakte zu politischen und zivilgesellschaftlichen
Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen.
Die NAJU hat sich auch mit anderen Aktionsformen befasst, unter anderem mit
zivilem Ungehorsam. Dieser Begriff wird zuweilen unscharf verwendet. Ziviler
Ungehorsam ist eine Form des politischen Protests, bei der Bürger*innen bewusst
und gewaltfrei gegen Gesetze oder Regierungsentscheidungen verstoßen, um auf ein
gesellschaftliches Problem oder eine Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Im
Gegensatz zu gewaltsamen Protesten und Unruhen zielt ziviler Ungehorsam darauf
ab, die Aufmerksamkeit auf ein Problem zu lenken und Veränderungen durch
friedlichen Widerstand zu erreichen. Der Begriff „Ziviler Ungehorsam“ beschreibt
somit eine politische Aktionsform, welche in der Geschichte der Menschheit oft
eine wichtige Rolle als Instrument des sozialen Wandels gespielt hat,
insbesondere bei Themen wie Bürgerrechten, Frieden und Umweltschutz. [Q1*],
[Q2*]
Beurteilung
Jeder Versuch der politischen Einflussnahme benötigt eine Aktionsform, die der
Situation angemessen ist und versucht seine internen wie externen Wirkungen
umfassend miteinzubeziehen. Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung von
politischen Aktionsformen, ist die Prüfung, ob sie einem wertegebundenen
unmittelbaren Zweck dienen.
Unter dieser Bedingung unterstützen wir politische Aktionsformen, die den oben
benannten Zielen der NAJU dienen und die sich im Rahmen legaler politischer
Einflussnahme bewegen. Darüber hinaus halten wir Übertretungen rechtlicher
Normen im Rahmen von NAJU-Aktionen für nicht vertretbar, wenngleich die Inhalte
die richtigen sein können. Wir haben andere Möglichkeiten der Mobilisierung und
nutzen diese auch.
Daneben befürwortet die NAJU solche Aktionsformen, die den Zielen des Natur-,
Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Umweltbildung dienlich sind. Im Einklang mit
der Satzung heißen wir politische Aktionen gut, die in der Absicht geschehen,
Bewusstsein und Sympathie für Natur, Umwelt - und Klimaschutz hervorzurufen.
Solche, in welchen der Verlust von gesellschaftlicher, politischer und
finanzieller Unterstützung durch die Form der politischen Aktion in Kauf
genommen oder provoziert wird, lehnen wir ab. Ebenso verbietet sich eine
Verletzung von Rechtsnormen, die mit Strafe bewehrt sind, bei allen
Aktionsformen.
Die NAJU lehnt Gewalt grundsätzlich ab.
Dazu gehören Gewaltaktionen in beide Richtungen. Daher müssen die Aktionen und
Proteste bewusst gewalt- und gefährdungsfrei sein. Zu keinem Zeitpunkt darf die
Möglichkeit der Selbst- oder Fremdgefährdung existieren. Dazu gehören
Gewaltaktionen in beide Richtungen: Weder die Polizei noch die Protestierenden
sollen gewaltvolle Handlungen ausüben. In einem demokratischen Staat ist Gewalt
weder ein gerechtfertigtes Mittel zur politischen Meinungsäußerung noch zur
Erwirkung einer Gesetzesänderung oder von Regierungshandlungen, auch im
Angesicht einer globalen Bedrohung.
Forderung zu aktivem Miteinander
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2021 festgestellt,
dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben
werden dürfen. Bisher werden die Versuche der unterschiedlichen politischen
Handlungsträger als nicht ausreichend eingeschätzt, um unsere Erde und die
Menschen zu schützen.
Darum fordert die NAJU die Gesellschaft auf, sich für den Schutz unserer Erde
und der Sicherung des Lebens auf der Erde für zukünftige Generationen
einzusetzen. Damit das gelingt, müssen wir gemeinsame Proteste in ein der
Situation angemessenes Verhältnis setzen und durch gezielte und gewaltfreie
Aktionen unseren Forderungen Nachdruck verleihen. Jede*r ist aufgefordert, laut
zu werden, um auf diesem Wege unseren Forderungen Ausdruck zu verleihen, ohne
dabei die Sicherheit des Einzelnen zu gefährden. Wir wollen ein gemeinsames und
lautes Auftreten für unsere Ziele.
Aufmerksamkeit ist der erste Schritt für erfolgreichen Protest. Diese
Aufmerksamkeit muss über Frustration hinaus ausdauernd aufrechterhalten werden.
Es benötigt immer wieder des Protests, um auf die Notwendigkeit zu
klimagerechter Veränderung aufmerksam zu machen.
Ein wichtiger Faktor für das Erreichen von Veränderungen ist zudem der
politische Druck bzw. die gesellschaftliche Unterstützung. Je größer und breiter
die soziale Bewegung ist, desto höher die Erfolgswahrscheinlichkeit. Eine große
Bewegung verfügt aufgrund ihrer breiten und diversen gesellschaftlichen Basis
über ein höheres Erfolgspotenzial.
Ein „Miteinander“ funktioniert nur dann, wenn Gesellschaft und Politik
gewaltfrei, offen und transparent miteinander kommunizieren und zusammenstehen,
um heutigen und zukünftigen Problemen für ein gelingendes gesellschaftliches
Zusammenleben gemeinsam zu begegnen.
Quellen:
[Q1*] Bundeszentrale für Politische Bildung. (08.09.2023). Die Protestform des
zivilen Ungehorsams. https://www.bpb.de/themen/linksextremismus/dossier-
linksextremismus/523756/die-protestform-des-zivilen-ungehorsams/ abgerufen am
21.09.2024
[Q2*] Bundeszentrale für Politische Bildung. (11.06.2012). Ziviler Ungehorsam:
Annäherung an einen umkämpften Begriff.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/138281/ziviler-ungehorsam-
annaeherung-an-einen-umkaempften-begriff/ abgerufen am 21.09.2024
Dreier, R. (1985). Der Rechtsstaat im Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und
Recht. Juristenzeitung, 40(8), 353-359.
Kiesewetter, B. (2022). Klimaaktivismus als ziviler Ungehorsam. Zeitschrift für
Praktische Philosophie, 9(1), 77-114. https://doi.org/10.22613/zfpp/9.1.3
Rawls, J., & Vetter, H. (2020). Eine Theorie der Gerechtigkeit (22. Auflage.).
Suhrkamp.
Schönwiese, C. (2020). Klimawandel kompakt: ein globales Problem
wissenschaftlich erklärt. (3. aktualisierte Auflage.). Borntraeger. S. 87
Schweitzer, C. (2015). Soziale Verteidigung und Gewaltfreier Aufstand Reloaded-
neue Einblicke in Zivilen Widerstand.
https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/42172/ssoar-2015-
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Vüllers, J., & Destradi, S. (2015). Gewaltfreie Widerstandsbewegungen und ihre
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https://www.jstor.org/stable/pdf/24225873.pdf
[1] Schönwiese (2020)